2017-02-11 13:07:00

Marokko: Abschaffung der Todesstrafe für Abfall vom Islam


Hoffnung auf Glaubensfreiheit für Christen: Der Oberste Rat der Ulama, die Religionsgelehrten des Landes, hat den Abfall vom Islam neu ausgelegt. Nach der Neuinterpretation soll Apostasie nicht mehr mit dem Tod bestraft werden. Aus dem Dokument über die Neuauslegung geht hervor, dass Apostasie in dem kriegerischen Kontext der damaligen Zeit als politischer und nicht religiöser Verrat an der Gemeinschaft verurteilt wird.

Für den Jesuitenpater Samir Khalil Samir ist die Entscheidung ein „sehr wichtiger Schritt“. Das äußert der Professor für Islamwissenschaften am Päpstlichen Orientalischen Institut in Rom in einem Interview mit der Nachrichtenagentur „Asia News“, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Nach dem Obersten Rat werde Abfall vom Islam im Jenseits bestraft, nicht aber im diesseitigen Leben, verrät der Islamwissenschaftler. Es gehe nun nicht mehr darum, das islamische Recht wörtlich auszulegen, sondern im aktuellen Kontext neu zu interpretieren. 

In Marokko sind ungefähr 99 Prozent der Bevölkerung Muslime. Auch wenn die Verfassung Kultfreiheit garantiert, herrscht keineswegs Religionsfreiheit. Die Christen, die nur ein Prozent der Bevölkerung ausmachen, werden kontrolliert und stark eingeschränkt. Marokkanischen Christen wird verboten, in die Kirche zu gehen. Wenn sie heiraten wollen, sind sie gezwungen, dies offiziell im islamischen Ritus zu tun. Apostasie ist in Marokko auf dem Papier kein Straftatbestand. Der Ansatz der marokkanischen Religionsgelehrten könnte ein Wegweiser für Länder wie Saudi Arabien, Afghanistan, Iran, Pakistan, Somalia oder den Sudan sein, wo die Todesstrafe auf Apostasie steht.

Für Pater Samir Khalil Samir steckt König Mohammed VI. hinter dieser Öffnung, der versucht, den islamisch-konservativen Kräften entgegen zu steuern, und sich für soziale Gerechtigkeit und Demokratie einzusetzen. Erst vor kurzem hat der König ein Burka-Verbot erlassen, das er mit der Sicherheitsfrage begründete.

(cath.ch/rv 11.02.2017 jg)








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