2016-02-10 14:38:00

Kirchensteuerpflicht verstößt nicht gegen Verfassung


Dass die Kirchensteuerpflicht nicht verfassungswidrig sei, geht aus einer am Mittwoch in Koblenz veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Demnach steht die Kirchensteuerpflicht nicht im Widerspruch zur gebotenen Glaubensfreiheit und zum Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung, weil sie mit Beendigung der Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Die Richter machten zudem deutlich, dass es nicht möglich sei, den Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erklären und zugleich in der Religionsgemeinschaft bleiben zu wollen. Im vorliegenden Fall ging es um die Klage eines in die Zuständigkeit des Finanzamts Mayen fallenden katholischen Ehepaares gegen das Land Rheinland- Pfalz. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage im August 2015 abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung und lehnte den Antrag der Klägerseite auf Zulassung der Berufung ab.

(kna 10.02.2016 cb)








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