2015-10-14 14:28:00

Deutschsprachige Gruppe: Einzelfallentscheidung und Gewissen


Bei einer pastoralen Begleitung von Ehe und Familie kann man nicht einfach allgemeinen Prinzipien auf eine konkrete Situation anwenden, Diskussionen über die Ehelehre seien zu statisch und eine Aufwertung des Gewissens nötig. Das sind die Überlegungen der deutschsprachigen Kleingruppe nach der Beschäftigung mit dem zweiten Kapitel des Arbeitspapieres, das über die theologische Basis von Ehe und Familie handelt.

Sie stützen diesen Wunsch hin zu Einzelentscheidungen auf das Zusammenwirken von Barmherzigkeit und Wahrheit oder Gnade und Gerechtigkeit. „Scheinbare Gegensatzpaare“, die in der deutschen Kleingruppe ausführlich diskutiert wurde, mit dem Ergebnis, dass sie keine Gegensatzpaare sind. Denn die Barmherzigkeit Gottes sei die grundlegende Wahrheit, mit der sich Gott offenbart hat. Andere sogenannten theologischen Offenbarungswahrheiten stünden dem nicht gegenüber, denn die Barmherzigkeit Gottes ist die Basis von Gottes Handeln am Menschen.

Stufenweise Hinführung zum Sakrament der Ehe

Ein weiterer Aspekt für der deutschen Kleingruppe ist die stufenweise Hinführung zum Sakrament der Ehe. Sie lenken den Blick bewusst auch auf die Phase von Paaren, die unverbindlich eine Beziehung führen oder auch unverheiratet zusammenleben. Auch diese Menschen müssen von der Kirche pastoral begleitet werden, auch wenn sie nicht in allen Prinzipien mit der Lehre der katholischen Kirche übereinstimmend leben. Die Kirche stehe dabei „unausweichlich in einem Spannungsfeld zwischen einer notwendigen Klarheit der Lehre von Ehe und Familie einerseits und der konkreten pastoralen Aufgabe andererseits“.

Abschließend kommen sie zum Schluss, dass es eine persönlich-ausgerichtete Seelsorge braucht, die das Gewissen und die Verantwortung der Menschen stärkt. Auf die Endfassung des Textes blickend, spricht sich die deutschsprachige Kleingruppe gegen den Begriff „Naturehe“ aus. Auch solle vermieden werden, dass die Bibel nur als „Zitationsquelle für dogmatische, juristische oder ethische Überzeugungen gebraucht wird“.

(rv 14.10.2015 pdy)








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