2015-09-25 14:45:00

Papstrede vor der UNO


Lesen Sie hier die Ansprache von Papst Franziskus vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York am 25. September 2015:

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Einer Tradition folgend, durch die ich mich geehrt fühle, hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen wieder einmal den Papst eingeladen, vor dieser ehrenwerten Versammlung der Nationen zu sprechen. Ganz persönlich wie auch im Namen der gesamten katholischen Gemeinschaft möchte ich Ihnen, Herr Ban Ki-moon, meinen aufrichtigsten und herzlichsten Dank zum Ausdruck bringen. Ich danke auch für Ihre freundlichen Worte. Zudem grüße ich die hier anwesenden Staats- und Regierungschefs, die Botschafter, die Diplomaten, die Beamten und die Fachleute, die sie begleiten, das Personal der Vereinten Nationen, das in dieser siebzigsten Sitzung der Vollversammlung beschäftigt ist, das Personal aller Programme und Einrichtungen der UNO für die Familie sowie alle, die in der einen oder anderen Weise an dieser Versammlung teilnehmen. Durch Sie grüße ich auch die Bürger aller bei dieser Begegnung vertretenen Nationen. Danke für die Bemühungen aller und jedes bzw. jeder Einzelnen für das Wohl der Menschheit.

Dies ist das fünfte Mal, dass ein Papst die Vereinten Nationen besucht. Es kamen meine Vorgänger Paul VI. im Jahr 1965, Johannes Paul II. 1979 und 1995 und mein letzter Vorgänger, der jetzt emeritierte Papst Benedikt XVI., im Jahr 2008. Sie alle sparten nicht mit Ausdrücken der Anerkennung für diese Organisation, die sie als die angemessene juristische und politische Antwort auf den historischen Moment betrachteten, der gekennzeichnet ist durch die technologische Überwindung der Entfernungen und Grenzen und – wie es scheint – jeglicher natürlicher Begrenzungen der Machtbehauptung. Eine unentbehrliche Antwort, da die technologische Macht in den Händen nationalistischer oder pseudo-universalistischer Ideologien imstande ist, schreckliche Gräueltaten hervorzubringen. So kann ich mich nur der Hochschätzung meiner Vorgänger anschließen und erneut die Bedeutung bestätigen, welche die katholische Kirche dieser Institution beimisst, sowie die Hoffnungen bekräftigen, die sie auf ihre Aktivitäten setzt.

Die Geschichte der von den Staaten organisierten und durch die Vereinten Nationen vertretenen Gemeinschaft, die in diesen Tagen ihr siebzigjähriges Bestehen feiert, ist eine Geschichte bedeutender gemeinsamer Erfolge in einer Zeit ungewöhnlicher Beschleunigung der Ereignisse. Ohne eine erschöpfende Darstellung zu beanspruchen, kann man die Kodifizierung und Entwicklung des internationalen Rechtes, die Aufstellung des internationalen Menschenrechtskatalogs, die Vervollkommnung des humanitären Rechts, die Lösung vieler Konflikte sowie Einsätze für Frieden und Versöhnung und viele andere Leistungen auf allen Gebieten internationaler Planung menschlichen Handelns erwähnen. Alle diese Ergebnisse sind Lichter, die sich gegen das Dunkel der Unordnung abheben, die durch die Formen unkontrollierten Ehrgeizes und durch kollektiven Egoismus verursacht wird. Es stimmt, dass es noch viele ernste Probleme gibt, die nicht gelöst sind, doch es ist klar, dass die Menschheit, wenn all diese internationale Aktivität ausgeblieben wäre, den unkontrollierten Gebrauch der eigenen Möglichkeiten eventuell nicht überlebt hätte. Jeder dieser politischen, juristischen und technischen Fortschritte ist Teil eines Weges der Konkretisierung des Ideals der menschlichen Brüderlichkeit und ein Mittel zu seiner besseren Verwirklichung.

Darum möchte ich allen Männern und Frauen, die in diesen siebzig Jahren der ganzen Menschheit treu und opferbereit gedient haben, meine Achtung zollen. Besonders möchte ich heute die erwähnen, die für den Frieden und die Versöhnung der Völker ihr Leben hingegeben haben, von Dag Hammarskjöld bis zu den vielen Funktionären aller Ebenen, die bei den humanitären Missionen für Frieden und Versöhnung umgekommen sind.

Die Erfahrung dieser siebzig Jahre zeigt über alles Erreichte hinaus, dass die Reform und die Anpassung an die Zeiten immer notwendig ist, indem man auf das letzte Ziel zugeht, ausnahmslos allen Ländern eine Beteiligung und einen realen und gerechten Einfluss auf die Entscheidungen zu gewähren. Diese Notwendigkeit einer größeren Gerechtigkeit gilt besonders für die Exekutivorgane wie im Fall des Sicherheitsrates, der Finanzbehörden und der Gruppen und Mechanismen, die speziell für die Bewältigung der Wirtschaftskrisen geschaffen wurden. Das wird hilfreich sein, um alle Art von Missbrauch oder Zinswucher besonders gegenüber den Entwicklungsländern zu begrenzen. Die internationalen Finanzbehörden müssen über die nachhaltige Entwicklung der Länder wachen und diese vor einer erstickenden Unterwerfung durch Kreditsysteme schützen, die – weit davon entfernt, den Fortschritt zu fördern – die Bevölkerung unter das Joch von Mechanismen zwingen, die zu noch größerer Armut, Ausschließung und Abhängigkeit führen.

Das Werk der Vereinten Nationen kann – angefangen von den Postulaten  der Präambel und der ersten Artikel ihrer Charta – als die Entwicklung und Förderung der Souveränität des Rechtes angesehen werden, da die Gerechtigkeit bekanntlich eine unerlässliche Voraussetzung ist, um das Ideal der universalen Brüderlichkeit zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Idee von der Begrenzung der Macht implizit in der Rechtsauffassung enthalten ist. Jedem das Seine zu geben – gemäß der klassischen Definition von Gerechtigkeit – bedeutet, dass weder eine Einzelperson noch eine Menschengruppe sich als allmächtig betrachten darf, dazu berechtigt, über die Würde und die Rechte der anderen Einzelpersonen oder ihrer gesellschaftlichen Gruppierungen hinwegzugehen. Die faktische Verteilung der Macht (auf dem Gebiet von Politik, Wirtschaft, Verteidigung, Technologie u. a. m.) unter vielen verschiedenen Personen und die Schaffung eines rechtlichen Systems zur Regelung der Ansprüche und Interessen konkretisiert die Begrenzung der Macht. Ein weltweiter Überblick zeigt uns jedoch heute viele Scheinrechte und zugleich große schutzlose Bereiche, die vielmehr Opfer einer schlechten Ausübung der Macht sind: die natürliche Umwelt und die weite Welt der ausgeschlossenen Frauen und Männer. Zwei eng miteinander verbundene Bereiche, die durch die vorherrschenden politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu schwachen, anfälligen Teilen der Wirklichkeit gemacht worden sind. Darum müssen ihre Rechte mit Nachdruck behauptet werden, indem man den Umweltschutz verstärkt und der Ausschließung ein Ende bereitet.

Vor allem ist zu bekräftigen, dass es ein wirkliches „Recht der Umwelt“ gibt, und zwar aus zweifachem Grund. Erstens, weil wir Menschen Teil der Umwelt sind. Wir leben in Gemeinschaft mit ihr, denn die Umwelt selbst schließt ethische Grenzen mit ein, die das menschliche Handeln anerkennen und respektieren muss. Wenn auch der Mensch »völlig neue Fähigkeiten« besitzt, welche »eine Besonderheit [zeigen], die den physischen und biologischen Bereich überschreitet« (Enzyklika Laudato si‘, 81), ist er doch zugleich ein Teil dieser Umwelt. Er hat einen Körper, der aus physischen, chemischen und biologischen Elementen gebildet ist, und kann nur überleben und sich entwickeln, wenn die ökologische Umgebung dafür günstig ist. Daher ist jede Schädigung der Umwelt eine Schädigung der Menschheit. Der zweite Grund besteht darin, dass jedes Geschöpf – besonders die Lebewesen – einen Eigenwert hat, einen Wert des Daseins, des Lebens, der Schönheit und der gegenseitigen Abhängigkeit mit den anderen Geschöpfen. Gemeinsam mit den anderen monotheistischen Religionen glauben wir Christen, dass das Universum aus einer Entscheidung der Liebe des Schöpfers hervorgegangen ist (vgl. ebd., 81), der dem Menschen erlaubt, sich respektvoll der Schöpfung zu bedienen zum Wohl seiner Mitmenschen und zur Ehre des Schöpfers. Er darf sie aber nicht missbrauchen und noch viel weniger ist er berechtigt, sie zu zerstören. Für alle religiösen Überzeugungen ist die Umwelt ein grundlegendes Gut.

Der Missbrauch und die Zerstörung der Umwelt gehen zugleich mit einem unaufhaltsamen Prozess der Ausschließung einher. Tatsächlich führt ein egoistisches und grenzenloses Streben nach Macht und materiellem Wohlstand dazu, sowohl die verfügbaren materiellen Ressourcen ungebührlich auszunutzen als auch die auszuschließen, die schwach und weniger tüchtig sind, sei es weil sie in anderen Befindlichkeiten leben (Menschen mit Behinderungen), sei es weil ihnen die geeigneten technischen Kenntnisse und Instrumente fehlen oder weil ihre politische Entscheidungsfähigkeit nicht ausreicht. Die wirtschaftliche und soziale Ausschließung ist eine völlige Verweigerung der menschlichen Brüderlichkeit und ein äußerst schwerer Angriff auf die Menschenrechte und auf die Umwelt. Die Ärmsten sind diejenigen, die am meisten unter diesen Angriffen leiden, und zwar aus dreifachem schwerem Grund: Sie sind von der Gesellschaft „weggeworfen“, sind zugleich gezwungen, von Weggeworfenem zu leben, und müssen zu Unrecht die Folgen des Missbrauchs der Umwelt erleiden. Diese Phänomene bilden die heute so verbreitete und unbewusst gefestigte „Wegwerfkultur“.

Das Dramatische dieser ganzen Situation von Ausschließung und sozialer Ungleichheit mit ihren deutlichen Folgen führt mich gemeinsam mit der gesamten Christenheit und vielen anderen dazu, mir auch meiner eigenen diesbezüglichen schweren Verantwortung bewusst zu werden. Deshalb erhebe ich zusammen mit allen, die in sehnlicher Erwartung nach schnellen und wirksamen Lösungen rufen, meine Stimme. Die Annahme der „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ auf dem Gipfeltreffen, das noch heute beginnen wird, ist ein wichtiges Zeichen der Hoffnung. Ich vertraue auch darauf, dass die UN-Klimakonferenz von Paris zu grundlegenden und wirksamen Vereinbarungen gelangt.

Es reichen jedoch nicht die feierlich übernommenen Verpflichtungen, auch wenn sie einen notwendigen Schritt auf dem Weg zu den Lösungen darstellen. Die klassische Definition der Gerechtigkeit, auf die ich vorhin anspielte, enthält als wesentliches Element einen beständigen und fortwährenden Willen: Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi. Die Welt verlangt von allen Regierenden einen wirklichen, praktischen, beständigen Willen zu konkreten Schritten und unverzüglichen Maßnahmen, um die natürliche Umwelt zu bewahren und zu verbessern und das Phänomen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ausschließung mit seinen traurigen Folgen wie Menschenhandel, Handel von menschlichen Organen und Geweben, sexuelle Ausbeutung von Knaben und Mädchen, Sklavenarbeit einschließlich Prostitution,  Drogen- und Waffenhandel, Terrorismus und internationale organisierte Kriminalität so schnell wie möglich zu überwinden. Diese Situationen und die Anzahl der unschuldigen Leben, die sie fordern, sind von solchem Ausmaß, dass wir jede Versuchung meiden müssen, einem Nominalismus zu verfallen, der sich in Deklarationen erschöpft und einen Beruhigungseffekt auf  das Gewissen ausübt. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Institutionen wirklich effektiv sind im Kampf gegen all diese Plagen.

Aufgrund der Vielfalt und der Vielschichtigkeit der Probleme muss man sich zu ihrer Erfassung technischer Mittel bedienen. Das bringt aber eine doppelte Gefahr mit sich: dass man sich auf die bürokratische Übung der Erstellung langer Auflistungen guter Vorsätze – Ziele, Zwecke und statistische Indikatoren – beschränkt oder dass man glaubt, eine einzige theoretische und aprioristische Lösung werde die Antwort auf alle Herausforderungen geben. Man darf in keinem Moment aus den Augen verlieren, dass die politische und wirtschaftliche Aktion nur wirksam ist, wenn sie als eine angemessene Tätigkeit begriffen wird, die von einem immerwährenden Gerechtigkeitsverständnis geleitet ist und zu keinem Zeitpunkt übersieht, dass es vor allen Plänen und Programmen und jenseits davon konkrete Frauen und Männer gibt – Menschen wie die Regierenden –, die leben, ringen und leiden und die sich oft gezwungen sehen, elend und bar aller Rechte zu leben.

Damit diese konkreten Männer und Frauen der extremen Armut entkommen können, muss man ihnen ermöglichen, ihr eigenes Schicksal in würdiger Weise selbst in die Hand zu nehmen. Die ganzheitliche menschliche Entwicklung und die volle Geltendmachung der Menschenwürde können nicht aufgezwungen werden. Sie müssen für jeden Einzelnen, für jede Familie aufgebaut und entfaltet werden, in Gemeinschaft mit den anderen Menschen und in einer richtigen Beziehung zu all den Kreisen, in denen sich die menschliche Solidarität entwickelt – Freunde, Gemeinschaften, Dörfer und Gemeinden, Schulen, Unternehmen und Gewerkschaften, Provinzen, Nationen usw. Eine unerlässliche Voraussetzung dafür ist das Recht auf Bildung – auch für Mädchen (die in einigen Teilen davon ausgeschlossen sind) –, das an erster Stelle dadurch sichergestellt wird, dass man das vorrangige Erziehungsrecht der Familie und das Recht der Kirchen und sozialer Gruppierungen, die Familien bei der Ausbildung ihrer Kinder zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, respektiert und stärkt. Die so verstandene Volksbildung ist die Grundlage für die Verwirklichung der 2030-Agenda und für die Erholung der Umwelt.

Zugleich müssen die Regierenden alles tun, was möglich ist, damit alle die minimale materielle und geistige Grundlage haben, um menschenwürdig zu leben und eine Familie zu gründen und zu unterhalten; die Familie ist ja die Urzelle jeder sozialen Entwicklung. Dieses absolute Minimum hat auf materiellem Gebiet drei Namen – Wohnung, Arbeit und Land – und auf geistigem Gebiet einen: geistige Freiheit, welche die Religionsfreiheit, das Recht auf Bildung und die anderen Bürgerrechte umfasst.

Aus allen diesen Gründen werden das Mittel und der einfachste und geeignetste Indikator für die Erfüllung der neuen Entwicklungs-Agenda der effektive, praktische und unverzügliche Zugang aller zu den unentbehrlichen materiellen und geistigen Gütern sein: eigene Wohnung, würdige und ordnungsgemäß vergütete Arbeit, geeignete Ernährung und Trinkwasser; Religionsfreiheit und allgemeiner: geistige Freiheit und Bildungsfreiheit. Diese Säulen der ganzheitlichen menschlichen Entwicklung haben zugleich ein gemeinsames Fundament, nämlich das Recht auf Leben und noch allgemeiner gesagt: das, was wir als das Existenzrecht der menschlichen Natur selbst bezeichnen könnten.

Die ökologische Krise könnte zusammen mit der Zerstörung eines großen Teils der biologischen Vielfalt die Existenz der Spezies Mensch selbst in Gefahr bringen. Die unheilvollen Auswirkungen einer unverantwortlichen Zügellosigkeit der allein von Gewinn- und Machtstreben geleiteten Weltwirtschaft müssen ein Aufruf zu einer ernsten Reflexion über den Menschen sein: »Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur« (Benedikt XVI., Ansprache an den Deutschen Bundestag, 22. Sept. 2011; zitiert in Enzyklika Laudato si‘, 6). Die Natur wird geschädigt, »wo wir selbst die letzten Instanzen sind […] Der Verbrauch der Schöpfung setzt dort ein, wo wir keine Instanz mehr über uns haben, sondern nur noch uns selber wollen« (Ders., Ansprache an den Klerus der Diözese Bozen-Brixen, 6. August 2008; zitiert ebd.). Darum verlangen der Umweltschutz und der Kampf gegen die Ausschließung die Anerkennung eines Sittengesetzes, das in die menschliche Natur selbst eingeschrieben ist; dieses Gesetz schließt die natürliche Unterscheidung zwischen Mann und Frau ein (vgl. Enzyklika Laudato si‘ 155) sowie die uneingeschränkte Achtung vor dem Leben in allen seinen Stadien und Dimensionen (vgl. ebd., 123; 136).

Ohne die Anerkennung einiger unüberwindlicher natürlicher ethischer Grenzen und ohne ein unverzügliches Handeln im Sinne jener Grundpfeiler der ganzheitlichen menschlichen Entwicklung läuft das Ideal, »künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren« (Charta der Vereinten Nationen, Präambel) und »den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern« (ebd.) Gefahr, sich in eine unerreichbare Illusion zu verwandeln oder – noch schlimmer – in leere Worte, die als Ausrede für jede Art von Übergriff und Korruption dienen oder dazu, eine ideologische Kolonialisierung zu fördern, indem man abnorme Lebensmodelle und -stile durchsetzt, die der Identität der Völker fremd und letztlich unverantwortlich sind.

Der Krieg ist die Negierung aller Rechte und ein dramatischer Angriff auf die Umwelt. Wenn man eine wirkliche ganzheitliche menschliche Entwicklung für alle anstrebt, muss man weiter unermüdlich der Aufgabe nachgehen, den Krieg zwischen den Nationen und den Völkern zu vermeiden.

Zu diesem Zweck muss die unangefochtene Herrschaft des Rechtes sichergestellt werden sowie der unermüdliche Rückgriff auf die Verhandlung, die guten Dienste und auf das Schiedsverfahren, wie es in der Charta der Vereinten Nationen, einer wirklich grundlegenden Rechtsnorm, vorgeschlagen wird. Die Erfahrung aus den siebzig Jahren des Bestehens der Vereinten Nationen ganz allgemein und im Besonderen die Erfahrung aus den ersten fünfzehn Jahren des dritten Jahrtausends zeigen ebenso die Wirksamkeit der vollen Anwendung der internationalen Normen wie auch ihre Wirkungslosigkeit, wenn sie nicht eingehalten werden. Wenn man die Charta der Vereinten Nationen mit Transparenz und Aufrichtigkeit und ohne Nebenabsichten als obligatorischen rechtlichen Bezugspunkt beachtet und anwendet und nicht als ein Mittel, um unlautere Absichten zu tarnen, erreicht man Ergebnisse des Friedens. Wenn man hingegen die Maßgabe mit einem einfachen Mittel verwechselt, das man gebraucht, wenn es sich als günstig erweist, und umgeht, wenn es das nicht ist, öffnet sich eine wahre „Büchse der Pandora“ voller unkontrollierbarer Kräfte, die den wehrlosen Bevölkerungsschichten, der kulturellen Umwelt und sogar der biologischen Umwelt schweren Schaden zufügen.

Die Präambel und der erste Artikel der Charta der Vereinten Nationen weisen auf die Grundsteine des internationalen Rechtsgebäudes hin: Friede, friedliche Lösung der Kontroversen und Entwicklung von freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Nationen. Zu diesen Aussagen steht die immer gegenwärtige Tendenz zur Verbreitung von Waffen – besonders solcher zur Massenvernichtung wie es die Atomwaffen sein können – in starkem Kontrast und verleugnet sie in der Praxis. Eine Ethik und ein Recht, die auf der Bedrohung gegenseitiger Zerstörung – und möglicherweise einer Zerstörung der gesamten Menschheit – beruhen, sind widersprüchlich und stellen einen Betrug am gesamten Gefüge der Vereinten Nationen dar, die zu einer „Vereinigung von Nationen aufgrund von Furcht und Misstrauen“ würden. Man muss sich für eine Welt ohne Atomwaffen einsetzen, indem man den Nichtverbreitungsvertrag dem Buchstaben und dem Geist nach gänzlich zur Anwendung bringt bis zu einem völligen Verbot dieser Instrumente.

Die jüngste Vereinbarung über die Nuklearfrage in einer sensiblen Region Asiens und des Mittleren Ostens ist ein Beweis für die Möglichkeiten des politischen guten Willens und des Rechtes, wenn sie mit Aufrichtigkeit, Geduld und Ausdauer eingesetzt werden. Ich wünsche mir, dass diese Vereinbarung dauerhaft und wirkungsvoll sei und dass sie dank der Zusammenarbeit aller Beteiligten die ersehnten Ergebnisse erziele.

In diesem Sinn fehlt es nicht an herben Beispielen für die negativen Folgen politischer und militärischer Interventionen, die unter den Mitgliedern der Internationalen Gemeinschaft nicht abgestimmt wurden. Deshalb kann ich – auch wenn es mir lieber wäre, es nicht tun zu müssen – nicht aufhören, meine ständigen Aufrufe in Bezug auf die schmerzliche Situation des gesamten Nahen Ostens, Nordafrikas und anderer afrikanischer Länder zu wiederholen, wo die Christen gemeinsam mit anderen kulturellen und ethnischen Gruppen und sogar gemeinsam mit jenem Teil der Mitglieder der Mehrheitsreligion, die sich nicht in Hass und Wahnsinn verwickeln lassen wollen, gezwungenermaßen Zeugen der Zerstörung ihrer Kultstätten, ihres kulturellen und religiösen Erbes, ihrer Häuser und ihrer Habe geworden sind und vor die Wahl gestellt wurden, zu fliehen oder ihr Festhalten am Guten und am Frieden mit dem Leben oder der Sklaverei zu bezahlen.

Diese Realitäten müssen ein ernster Aufruf zu einer Gewissenserforschung derer sein, die für die Lenkung der internationalen Angelegenheiten zuständig sind. Nicht nur in den Fällen religiöser oder kultureller Verfolgung, sondern in jeder Konfliktsituation wie in der Ukraine, in Syrien, im Irak, in Libyen, im Süd Sudan und im Gebiet der großen afrikanischen Seen haben konkrete Personen den Vorrang vor Partei-Interessen, so legitim sie auch sein mögen. In den Kriegen und Konflikten gibt es den einzelnen Menschen, unseren Bruder und unsere Schwester – Männer und Frauen, Jugendliche und Alte, Knaben und Mädchen, die weinen, leiden und sterben –, Menschen, die zu Material werden, wenn man sich nur damit beschäftigt, Probleme und Strategien anzuführen und sich in Diskussionen zu ergehen – zu Material, das man wegwerfen kann.

In meinem Brief vom 9. August 2014 schrieb ich an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, dass »das elementarste Verständnis der Menschenwürde die Internationale Gemeinschaft [verpflichtet], alles zu tun, was möglich ist, um – besonders durch die Maßgaben und die Mechanismen des internationalen Rechtes – weitere systematische Gewalttaten gegen die ethnischen und religiösen Minderheiten aufzuhalten und zu verhüten« und um die unschuldige Bevölkerung zu schützen.

Auf derselben Linie möchte ich eine andere Art von Konfliktsituation erwähnen, die nicht immer so deutlich in Erscheinung tritt, die aber lautlos den Tod von Millionen von Menschen fordert.  Eine andere Art von Krieg erleben viele unserer Gesellschaften mit dem Phänomen des Drogenhandels. Ein „in Kauf genommener“ und ärmlich bekämpfter Krieg. Aufgrund seiner Eigendynamik geht der Drogenhandel einher mit Menschenhandel, Geldwäsche, Waffenhandel, Ausbeutung von Kindern und anderen Formen der Korruption. Einer Korruption, die in die verschiedenen Ebenen des gesellschaftlichen, politischen militärischen, künstlerischen und religiösen Lebens eingedrungen ist und in vielen Fällen eine Parallelstruktur hervorbringt, welche die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen in Gefahr bringt.

Ich habe diese Ausführungen begonnen, indem ich an die Besuche meiner Vorgänger erinnerte. Nun möchte ich, dass meine Worte in besonderer Weise wie eine Fortsetzung der Schlussworte der Ansprache Pauls VI. seien – Worte, die vor fast genau fünfzig Jahren ausgesprochen wurden, aber bleibende Gültigkeit besitzen: »Die Stunde ist gekommen, in der eine Pause, ein Moment der Sammlung, der Reflexion, gleichsam des Gebetes geboten ist: wieder an unseren gemeinsamen Ursprung zu denken, an unsere Geschichte, an unsere gemeinsame Bestimmung. Nie war der Appell an das sittliche Gewissen des Menschen so notwendig wie heute […] Denn die Gefahr kommt weder vom Fortschritt, noch von der Wissenschaft; diese können, wenn sie in rechter Weise genutzt werden, viele schwere Probleme lösen, die die Menschheit bedrängen« (Ansprache an die Vertreter der Staaten, 4. Oktober 1965). Unter anderem wird die gut angewendete menschliche Genialität zweifellos dazu beitragen, die ernsten Herausforderungen der Umweltzerstörung und der Ausschließung zu lösen. Ich fahre fort mit den Worten Pauls VI.: »Die wahre Gefahr liegt im Menschen, der über immer mächtigere Mittel verfügt, die fähig sind, sowohl in den Ruin als auch zu größten Errungenschaften zu führen« (ebd.).

Das gemeinsame Haus aller Menschen muss sich weiterhin über dem Fundament eines rechten Verständnisses der universalen Brüderlichkeit und der Achtung der Unantastbarkeit jedes menschlichen Lebens erheben – jedes Mannes und jeder Frau; der Armen, der Alten, der Kinder, der Kranken, der Ungeborenen, der Arbeitslosen, der Verlassenen und derer, die man meint „wegwerfen“ zu können, weil man sie nur als Nummern der einen oder anderen Statistik betrachtet. Das gemeinsame Haus aller Menschen muss auch auf dem Verständnis einer gewissen Unantastbarkeit der erschaffenen Natur errichtet werden.

Dieses Verständnis und diese Achtung erfordern eine höhere Stufe der Weisheit, welche die Transzendenz akzeptiert, auf die Bildung einer allmächtigen Elite verzichtet und begreift, dass der vollkommene Sinn des einzelnen wie des kollektiven Lebens im selbstlosen Dienst an den anderen und in der klugen und respektvollen Nutzung der Schöpfung für das Gemeinwohl liegt. Um die Worte Pauls VI. zu wiederholen: »Das Gebäude der modernen Zivilisation muss auf geistigen Prinzipien errichtet werden, den einzigen, die nicht nur fähig sind, es zu stützen, sondern auch es zu erleuchten« (ebd.).

Der Gaucho Martin Fierro, ein Klassiker der Literatur meines Heimatlandes, singt: »Die Brüder sollen vereint sein, denn das ist das erste Gesetz. Sie sollen eine wahrhaftige Einheit wahren in guten wie in schwierigen Zeiten. Denn wenn sie untereinander streiten, werden die Feinde von draußen sie verschlingen.«

Die heutige Welt, die dem Augenschein nach so verbunden ist, erlebt eine zunehmende und beständige soziale Zersplitterung, welche die gesamte »Grundlage des Gesellschaftslebens« gefährdet und »uns schließlich um der Wahrung der jeweils eigenen Interessen willen gegeneinander aufbringt« (Enzyklika Laudato si‘, 229).

Die gegenwärtige Zeit lädt uns ein, Handlungen zu fördern, die neue Dynamiken in der Gesellschaft erzeugen, bis sie in wichtigen und positiven historischen Ereignissen Frucht bringen (vgl. Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium, 223). Wir können es uns nicht leisten, „einige Zeitpläne“ auf die Zukunft zu verschieben. Die Zukunft verlangt von uns kritische und globale Entscheidungen im Hinblick auf die weltweiten Konflikte, die die Anzahl der Ausgeschlossenen und Bedürftigen erhöhen.

Das lobenswerte internationale Rechtsgebäude der Organisation der Vereinten Nationen und aller ihrer Aktivitäten, das noch verbesserungsfähig ist wie jedes menschliche Werk und das zugleich notwendig ist, kann Unterpfand einer sicheren und glücklichen Zukunft für die kommenden Generationen sein. Und das wird es sein, wenn die Vertreter der Staaten verstehen, sektorale Interessen und Ideologien auszublenden, und aufrichtig nach dem suchen, was dem Gemeinwohl dienlich ist. Ich bitte den allmächtigen Gott, dass es so sei, und ich versichere Sie meiner Unterstützung und meines Gebetes sowie der Unterstützung und der Gebete aller Gläubigen der katholischen Kirche, damit diese Institution, alle ihre Mitgliedstaaten und jeder bzw. jede Einzelne ihrer Funktionäre einen wirkungsvollen Dienst an der Menschheit leisten mögen – einen Dienst, der die Verschiedenheit respektiert und das Beste jedes Volkes und jedes Bürgers zum Wohl aller zu stärken weiß.

Der Segen des Höchsten, Friede und Wohlstand Ihnen allen und allen Ihren Völkern. Danke.








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