2015-09-08 14:35:00

P. Schöch: Ehebandverteidiger spielt wichtige Rolle


Die Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens betrifft auch die Rolle des Ehebandverteidigers, der dem Bischof als Richter bei der Beurteilung des Falles zur Seite steht. Der aus Österreich stammende Kirchenrechtler Pater Nikolaus Schöch OFM ist Zweiter Kirchenanwalt am vatikanischen Höchstgericht der Apostolischen Signatur und wirkte als Sekretär jener Kommission, die Papst Franziskus im vergangen August für die Reform des Ehenichtigkeitsprozesses eingesetzt hat. Im Gespräch mit Radio Vatikan erklärt Pater Schöch, was sich für die Ehebandverteidiger mit der Reform ändern wird.

„Eine Besonderheit ist dieser kürzere Prozess, der in den Kanones 1683 bis 1687 geregelt ist und der auch aufgrund des Vorschlags der Bischofssynode vom vergangenen Jahr ausgearbeitet worden ist. Hier ist die Intervention des Ehebandverteidigers verbindlich vorgeschrieben. Es geht immer um die Feststellung einer Wahrheit in Bezug auf das Eheband und es ist verpflichtend, dass die Erläuterungen des Verteidigers in den Akten kommen.“

Vor allem wird die Rolle des Verteidigers bei der Feststellung wichtig, ob überhaupt der Prozess im „Schnellverfahren“ erfolgen darf oder doch ein „ordentlicher Prozessweg“ begangen werden muss.

„Das Motu proprio wendet das Prinzip an, das Papst Franziskus sehr am Herzen liegt: der Ehebandverteidiger möge einen Dienst leisten und sich nicht auf eine oberflächliche Bearbeitung der Fälle beschränken.“

Der gesamte Prozess soll auch kostenlos sein, damit auch Arme die Möglichkeit haben, Gerechtigkeit zu erlangen. Allerdings wird es Aufgabe der Bischöfe und der Bischofskonferenzen sein, zu den Kostenfragen Regelungen einzuführen.

(rv 08.09.2015 mg)








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