2015-07-28 13:30:00

Österreich: Abtreibung darf kein „Recht" werden


Vor einem ethischen Dammbruch beim Thema Schwangerschaftsabbruch hat St. Pöltens Diözesanbischof Klaus Küng gewarnt. Seit der Straffreistellung der Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche durch die Fristenregelung vor 40 Jahren habe sich die Einstellung zum Thema gewandelt; viele empfänden Abtreibung heute als „Recht“, so Küng kürzlich beim 40-jährigen Jubiläum der Monatswallfahrt in St. Wolfgang. Ein Embryo sei aber „nicht bloß irgendein Zellhaufen", den man „wie eine lästige Warze entfernen“ könne, sondern „ein Mensch, mit dem sich ein Vorhaben Gottes verbindet".

Ungewollt schwangere Frauen brauchten mehr Unterstützung, stellte Küng klar: „Überall sollte für jede Frau in Not laut hörbar sein: Wir helfen Dir. Du bist nicht allein mit Deinem Kind. Und wenn es doch dazu gekommen und eine Abtreibung geschehen ist, auch dann sollten alle hören: Auch Dir helfen wir, auch Dir hilft Gott. Er schenkt Vergebung."

Zugleich wandte sich Küng entschieden gegen die Forderungen „mancher Pressure-Groups", Abtreibung aus dem Strafrecht herauszunehmen und sogar zum Recht zu machen. Auf Europaebene sei dieser Vorschlag bereits wiederholt vorgelegt und nur mit knapper Mehrheit abgelehnt worden. In Österreich gebe es beständig Versuche, Abtreibung auf Krankenschein einzuführen.

(kap 28.07.2015 gs)








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