Österreich: Bischof Scheuer stellt Exkommunikation von Martha Heizer fest
Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer hat die Selbst-Exkommunikation von Martha
Heizer und ihrem Mann Gerd Heizer festgestellt. Das entsprechende Dekret ist das Ergebnis
eines kirchenrechtlichen Verfahrens gegen das Ehepaar. Martha Heizer ist Österreich-Vorsitzende
der Vereinigung „Wir sind Kirche“. Das Ehepaar hat in seiner Wohnung „private Eucharistiefeiern
ohne Priester" gefeiert, wie durch einen Fernsehbeitrag im September 2011 bekannt
geworden war. In der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme erklärte der Bischof
sein Bedauern darüber, dass es bei den Betroffenen zu keinem Umdenken gekommen sei.
Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass innerhalb von zehn Tagen beim Bischof von
Innsbruck die Rücknahme oder inhaltliche Abänderung der Entscheidung beantragt werden
kann. Gegenüber den Medien hatte Martha Heizer am Mittwochabend erklärt, dass sie
weder das Dekret annehme, noch das Verfahren und die Entscheidung akzeptiere.
In
seiner Erklärung verwies Scheuer erneut darauf, dass mit der Bekanntgabe der Praxis
von „privaten Eucharistiefeiern ohne Priester" eine Situation geschaffen worden sei,
in der er als Bischof von Innsbruck rechtliche Schritte einleiten musste. Wörtlich
sagte der Bischof zum gesamten Verfahren: „Ich empfinde es als Niederlage, dass es
uns nicht gelungen ist, dass Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren
zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation ist kein Sieg, sondern
immer eine Niederlage für die Kirche.“ Auch hätte das Ehepaar gewusst, „welche Situation
sie herbeiführen und was ihr Handeln kirchlich bedeutet".
Es liege jetzt allein
beim Ehepaar Heizer, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Tatstrafe der
Exkommunikation entweder nicht festgestellt oder unverzüglich nachgelassen werden
kann und muss, heißt es in der bischöflichen Stellungnahme weiter, wo es zum Anlassfall
heißt: Da Eucharistie von ihrem Wesen her eine Feier der ganzen Kirche ist, könne
es so etwas wie eine „private Eucharistiefeier" gar nicht geben. „Kriterien für die
Eucharistiefeier können nicht nur der subjektive Wille der Betroffenen und deren Befindlichkeit
sein. Die Kirche hielt immer daran fest, dass bei der Eucharistiefeier in der Person
des Priesters aufgrund der Weihe auch die Kirche anwesend bleibt", wird in der Stellungnahme
festgehalten.
Bischof Scheuer hatte schon 2011 erklärt, dass es sich bei den
„privaten Eucharistiefeiern" um ein schwerwiegendes Delikt handle. Da es den sogenannten
„graviora delicta" zuzurechnen sei, müsse es auch der vatikanischen Glaubenskongregation
gemeldet werden. Das sei nach Abschluss einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung durch
den Bischof auch erfolgt. Papst Franziskus war Agenturangaben zufolge nicht persönlich
über das Exkommunikationsverfahren informiert. Die Glaubenskongregation habe festgestellt,
dass es sich um einen Fall handle, der gemäß Canon 1379 des Kirchengesetzbuches CIC
zur Tatstrafe der Exkommunikation führe. Die Exkommunikation wiederum habe der Bischof
dann in der Diözese verkündet. Nach dem Kirchenrecht ist es auch möglich, dass die
Glaubenskongregation in besonders schwerwiegenden Fällen, die etwa Strafmaßnahmen
gegen hochrangige Kleriker nach sich ziehen, auch den Papst persönlich über den Fall
informiert. In der Causa Heizer war dies aber offenbar nicht gegeben.
Martha
Heizer zählt zu den Gründungsmitgliedern des im Zuge der „Causa Groer" 1995 durchgeführten
"Kirchen-Volksbegehrens" und der dadurch entstandenen Plattform „Wir sind Kirche".
Die Tirolerin wurde am 5. April bei der Vollversammlung der Plattform in Salzburg
zur neuen Vorsitzenden gewählt. Die promovierte Pädagogin, die vor ihrer Pensionierung
am Institut für Religionspädagogik der Universität Innsbruck tätig war, leitet zudem
seit 2012 das Netzwerk „International Movement We are Church" (IMWAC).