Die verschärfte Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung des Vatikans ist am Dienstag bestätigt
worden. Das gab der Vatikan an diesem Mittwoch bekannt. Die neuen Vorschriften, die
bereits seit 8. August durch einen Erlass des vatikanischen Verwaltungschefs Kardinal
Giuseppe Bertello in Kraft traten, weiten unter anderem die Kontrollbefugnisse der
vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde AIF auf alle Einrichtungen der römischen Kurie
und des Vatikanstaats aus. Es handele sich um einen „weiteren wichtigen Schritt in
Richtung Transparenz und Überwachung der finanziellen Aktivitäten im Vatikan“ und
einen „Beitrag zur Stabilität und Integrität“ des Finanzsektors auf globaler Ebene,
heißt es in der Mitteilung des vatikanischen Presseamtes. 90 Prozent der Arbeit auf
diesem Feld seien nun getan, erläuterte Vatikansprecher Federico Lombardi vor Journalisten.
Der vatikanische Außenminister, Erzbischof Dominique Mamberti, wertete die Regelung
als „nahezu einmalig“ im Bereich der Kontrolle von Finanzgeschäften.
Grundlage
für die Vorschriften war ein Schreiben von Papst Franziskus, das am 8. August 2013
in Form eines Motu Proprio veröffentlicht worden war. Mit den neuen Gesetzen reagiert
der Vatikan auf einen Bericht des Europaratskomitees Moneyval vom Juli 2012. Darin
hatten Fachleute dem Vatikan zwar beachtliche Fortschritte in einem kurzen Zeitraum
bescheinigt, zugleich jedoch Defizite etwa mit Blick auf die Überwachung der Vatikanbank
IOR beanstandet. (rv/kna 09.10.2013 pr)