Der Heilige Stuhl
ist erfreut über die jüngste Resolution des Europarats-Parlaments, die sich für ein
Verbot der Sterbehilfe ausspricht. „Euthanasie, im Sinn einer absichtsvollen Tötung
eines abhängigen Menschen durch Handeln oder Unterlassen zu seinem oder ihrem angeblichen
Wohl, muss immer verboten werden“, heißt es in der Resolution. Aldo Giordano, der
den Heiligen Stuhl als Ständiger Beobachter beim Europarat in Straßburg vertritt,
sagte gegenüber Radio Vatikan:
„Sehr positiv an diesem Text ist, dass
es geglückt ist, diese betreffende Aussage einzufügen. Das scheint mir von höchster
Bedeutung auf rechtlicher und kultureller Ebene in Europa.“
Im Zweifelsfall
immer für das Leben: diese Aussage des Europarats-Parlaments spiegelt im Grund eine
jahrhundertealte Erfahrung wider, ein „Prinzip unserer Geschichte“, denkt der Vatikan-Mann
in Straßburg. Er hoffe, dass das ,Nein‘ zur Euthanasie nun „für die Rechtsprechung
und auch für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ein Bezugspunkt wird“. Giordano
sieht die Resolution als Ausdruck einer kulturellen Wende auf dem Kontinent.
„Hier
meldet sich ein Europa zu Wort, das ernsthaft den Sinn des Geheimnisses des Lebens
und des Todes wieder entdecken will – und eines begreift: Wir sind nicht Eigentümer
des Lebens und des Todes, auch weil es so große und geheimnisvolle Wirklichkeiten
sind, dass sie nicht unserem freien Urteil anheim zu stellen sind. Ich interpretiere
diese Resolution als das positive Signal einer Kultur, die sich der vermeintlichen
Mehrheitskultur entgegenstellt – aber es ist eben nur die vermeintliche Mehrheitskultur.
Denn insgesamt betrachtet, sucht Europa die Werte und den Respekt dessen, was für
die Existenz der Menschen wichtiger ist.“
Den Text hatten die Abgeordneten
des Europaparlaments am Mittwoch während ihrer Winter-Plenarsitzung verabschiedet.
Hauptsächlich beschäftigt er sich mit dem Thema Patientenverfügungen, auf die Sterbehilfe
selbst wird nur kurz eingegangen. „Im Fall eines Zweifels muss die Entscheidung immer
zugunsten des Lebens und der Verlängerung des Lebens ausfallen“, heißt es in der Entschließung.
Die christliche Menschenrechtsorganisation „Europäisches Zentrum für Recht
und Gerechtigkeit“ (ECLJ) forderte, die Resolution müsse einen Einfluss auf das anstehende
Urteil „Koch gegen Deutschland“ des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs haben,
bei dem es um Beihilfe zum Suizid geht. Im Mittelpunkt dieses Falls steht der Tod
einer Deutschen, die nach einem Unfall fast vollständig gelähmt war. Nachdem ihr die
Durchführung des selbst gewünschten Sterbens in Deutschland verweigert worden war,
nahm die Frau mit Zustimmung ihrer Familie in der Schweiz in einer Sterbeklinik ein
Mittel zu sich, das ihren Tod zur Folge hatte. Die Frage, ob die Ablehnung des Sterbewunsches
in Deutschland gegen Menschenrechte verstoßen hat, wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in Straßburg behandelt.