2012-01-28 12:42:47

Europa: Vatikan erfreut über Nein zur Euthanasie


RealAudioMP3 Der Heilige Stuhl ist erfreut über die jüngste Resolution des Europarats-Parlaments, die sich für ein Verbot der Sterbehilfe ausspricht. „Euthanasie, im Sinn einer absichtsvollen Tötung eines abhängigen Menschen durch Handeln oder Unterlassen zu seinem oder ihrem angeblichen Wohl, muss immer verboten werden“, heißt es in der Resolution. Aldo Giordano, der den Heiligen Stuhl als Ständiger Beobachter beim Europarat in Straßburg vertritt, sagte gegenüber Radio Vatikan:


„Sehr positiv an diesem Text ist, dass es geglückt ist, diese betreffende Aussage einzufügen. Das scheint mir von höchster Bedeutung auf rechtlicher und kultureller Ebene in Europa.“


Im Zweifelsfall immer für das Leben: diese Aussage des Europarats-Parlaments spiegelt im Grund eine jahrhundertealte Erfahrung wider, ein „Prinzip unserer Geschichte“, denkt der Vatikan-Mann in Straßburg. Er hoffe, dass das ,Nein‘ zur Euthanasie nun „für die Rechtsprechung und auch für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ein Bezugspunkt wird“. Giordano sieht die Resolution als Ausdruck einer kulturellen Wende auf dem Kontinent.


„Hier meldet sich ein Europa zu Wort, das ernsthaft den Sinn des Geheimnisses des Lebens und des Todes wieder entdecken will – und eines begreift: Wir sind nicht Eigentümer des Lebens und des Todes, auch weil es so große und geheimnisvolle Wirklichkeiten sind, dass sie nicht unserem freien Urteil anheim zu stellen sind. Ich interpretiere diese Resolution als das positive Signal einer Kultur, die sich der vermeintlichen Mehrheitskultur entgegenstellt – aber es ist eben nur die vermeintliche Mehrheitskultur. Denn insgesamt betrachtet, sucht Europa die Werte und den Respekt dessen, was für die Existenz der Menschen wichtiger ist.“


Den Text hatten die Abgeordneten des Europaparlaments am Mittwoch während ihrer Winter-Plenarsitzung verabschiedet. Hauptsächlich beschäftigt er sich mit dem Thema Patientenverfügungen, auf die Sterbehilfe selbst wird nur kurz eingegangen. „Im Fall eines Zweifels muss die Entscheidung immer zugunsten des Lebens und der Verlängerung des Lebens ausfallen“, heißt es in der Entschließung.

Die christliche Menschenrechtsorganisation „Europäisches Zentrum für Recht und Gerechtigkeit“ (ECLJ) forderte, die Resolution müsse einen Einfluss auf das anstehende Urteil „Koch gegen Deutschland“ des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs haben, bei dem es um Beihilfe zum Suizid geht. Im Mittelpunkt dieses Falls steht der Tod einer Deutschen, die nach einem Unfall fast vollständig gelähmt war. Nachdem ihr die Durchführung des selbst gewünschten Sterbens in Deutschland verweigert worden war, nahm die Frau mit Zustimmung ihrer Familie in der Schweiz in einer Sterbeklinik ein Mittel zu sich, das ihren Tod zur Folge hatte. Die Frage, ob die Ablehnung des Sterbewunsches in Deutschland gegen Menschenrechte verstoßen hat, wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg behandelt.


(rv/epd 28.01.2012 gs/pr)








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