Benedikt XVI. hat
zu einer strengeren Handhabung bei Eheannullierung aufgerufen. Gleichzeitig soll auch
bei der Gewährung des Ehesakraments gewissenhafter vorgegangen werden. Mit diesem
Aufruf wandte sich der Papst an die Richter und Mitarbeiter des Kirchengerichts der
„Sacra Rota Romana“. Damit eröffnete der Papst offiziell das Gerichtsjahr 2011. Die
Hauptarbeit der Römischen Rota besteht in den Ehenichtigkeitsverfahren.
„Oft
werden Ehe geschlossen, ohne dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Doch
oft ist es auch so, dass die Ehe aufgelöst wird, obwohl alle Anforderungen erfüllt
sind. Doch das wird dann verleugnet, um eine Annullierung zu erwirken. Sowohl eine
zu einfach geschlossene Trauung als auch eine zu schnell aufgelöste Ehe sind ein Zeichen
der Nachlässigkeit der Kirche. Deshalb ist es wichtig, dass diesem Teufelskreis ein
Ende gesetzt wird.“
Bei der Ehevorbereitung gehe es nicht darum, den Paaren
eine Ideologie aufzuzwingen. Auch sei der Ehebund kein aufgedrängtes kulturelles Modell,
so der Papst.
„Die Verlobten sollen wissen, dass die Ehe dazu da ist, um
die Wahrheit kennenzulernen. Diese Wahrheit führt zur Natur hin, denn die Ehe ist
eine natürliche Sache. Auch geht es bei der Heirat um eine Verpflichtung von zwei
Menschen, die in der Sache des Verhältnisses zwischen Mann und Frau liegen.“
Eine
glückliche Ehe sei das Ergebnis einer guten Verbindung zwischen Kirchenrecht und Seelsorge.
Denn der Bund fürs Leben bestehe nicht einzig aus strengen Regeln sondern auch aus
gegenseitigem Verständnis und Respekt.
„Es gibt aber nur eine Art von Ehe
und zwar zwischen einem Mann und einer Frau. Dies ist rechtlich verankert und bildet
das Sein der Ehe.“
Hintergrund Das römische Gericht urteilt
über die Gültigkeit kirchlicher Eheschließungen und ist dabei letzte Berufungsinstanz
der einzelnen Diözesangerichte. Zur Römischen Rota gehört auch das „Studio Rotale“,
an dem die Advokaten und Prokuratoren ausgebildet werden. Das Gericht der Römischen
Rota ist nach der Apostolischen Signatur das zweithöchste Gericht des Apostolischen
Stuhls und übt für den Papst die ordentliche Gerichtsbarkeit aus. Die Richter der
Römischen Rota sind die so genannten „Auditoren“, die vom Heiligen Vater ernannt und
von einem Dekan als „primus inter pares“ geleitet werden. Der Dekan der Römischen
Rota ist seit 2004 Bischof Antoni Stankiewicz.