Wegen erneuten Kindesmissbrauchs
ist ein Priester in Regensburg am Donnerstag zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Die Große Jugendkammer des Landgerichts ordnete eine sofortige unbefristete Unterbringung
des ehemaligen Pfarrers von Riekofen in einer psychiatrischen Klinik an. Der 40-Jährige
hatte sich zwischen 2004 und 2006 insgesamt 22 Mal an einem Messdiener vergangen.
Die Verhandlung wurde von einem großen Medienaufgebot und Protesten kirchenkritischer
Gruppen begleitet.
Zu Beginn des Prozesses hatte der Geistliche ein Geständnis
abgelegt und dem heute 14-jährigen Jungen Wiedergutmachung angeboten. Im Rahmen eines
Täter-Opfer-Ausgleichs verpflichtete er sich zur Zahlung von 8.000 Euro und zur Übernahme
aller Behandlungskosten. Damit vermied er ein Zivilverfahren. Der Priester hatte vor
acht Jahren wegen eines ähnlichen Vergehens eine Bewährungsstrafe erhalten.
Ein
Gutachter erklärte vor Gericht, der Pfarrer leide eindeutig unter homosexueller Pädophilie
und sei wegen einer Persönlichkeitsstörung nur eingeschränkt schuldfähig. Der Ärztliche
Direktor der Straubinger Forensik sagte aus, ohne Therapie seien von dem Mann weitere
Straftaten zu erwarten.
Der Vorsitzende Richter rügte ausdrücklich das Verhalten
des Ordinariats. Dadurch, dass es den einschlägig vorbestraften Mann noch während
seiner Bewährungszeit mit der kirchlichen Seelsorge betraut habe, habe man ihn regelrecht
in Versuchung geführt. Der Richter wörtlich: „Eine Bank stellt keinen Mann als Kassierer
an, der wegen Untreue vorbestraft ist.“
Der Therapeut des inzwischen von allen
priesterlichen Aufgaben suspendierten Mannes hatte im Jahr 2003 den ersten Missbrauchsfall
als einmalige „Regression“ bewertet und eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen. Daraufhin
setzte die Bistumsleitung den Seelsorger wieder in einer Gemeinde ein. Der Verteidiger
des Mannes nannte dies „eine Weichenstellung, die nicht glücklich war“.
Laut
Aussage einer Kriminalpolizistin hatte der Täter schon 2001 die gesamte Seelsorge
in der damals vakanten Pfarrei übernommen. Dies geschah ohne bischöflichen Auftrag
und verstieß gegen Bewährungsauflagen. Aus der Personalakte geht hervor, dass seinen
Vorgesetzten darüber Informationen vorlagen, hieß es bei der Verhandlung.
In
einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung des Bistums Regensburg ist von einer
„beispiellosen, bundesweiten Diffamierungskampagne“ die Rede. Der Generalvikar kritisiert
das Verhalten mancher „interessierter Kreise am Rande und außerhalb der Kirche, die
diese menschliche Tragödie des Geschädigten wie des Täters seit Mitte 2007 medienwirksam
instrumentalisieren und Bischof Gerhard Ludwig Müller eine moralische und juristische
Mitschuld unterstellen wollen". Die Fakten würden „auf den Kopf gestellt und der gesamte
Vorgang von 1999 bis 2008 verzerrend dargestellt."
Der Opferfamilie gegenüber
äußerte das Bischöfliche Ordinariat sein Bedauern und bot die Vermittlung therapeutischer
Hilfe an. „Nach Abschluss der Verfahrens kann ich mich nun auch direkt an den Geschädigten
wenden“, erklärte Generalvikar Michael Fuchs. „Bislang hätten wir uns dem Vorwurf
ausgesetzt, das Verfahren beeinflussen zu wollen.“ Trotz der verwerflichen Tat werde
das Bistum aber den suspendierten Geistlichen nicht fallen lassen. Über weitere kirchenrechtliche
Konsequenzen entscheide Rom.