2017-11-08 15:59:00

D: Männlich, weiblich oder keines von beidem


Wer sich weder als Mann noch als Frau versteht, muss dies im Geburtenregister registrieren lassen können. Das entschied das Karlsruher Verfassungsgericht. Die ausschließliche Unterscheidung zwischen einem männlichen und weiblichen Geschlecht sei demnach diskriminierend. Offen bleibt, wie das Parlament diese Vorgabe konkret umsetzt. Als eine Möglichkeit nannte das Gericht, künftig überhaupt auf Geschlechtseinträge zu verzichten.

(KAP 08.11.2017 sh)








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