2017-10-22 15:48:00

Papst präzisiert: Bischöfe zuständig für Liturgie-Texte


Die Bischofskonferenzen sollen künftig bei der Übersetzung der Liturgie-Texte aus dem Lateinischen in die jeweilige Landessprache zuständig sein, „in Einklang mit dem Originaltext und in Absprache mit dem Heiligen Stuhl“. Das präzisiert Papst Franziskus in einem Brief an den Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Robert Sarah. Der vatikanische Pressesaal veröffentlichte den Brief an diesem Sonntag. Papst Franziskus geht darin auf das Motu proprio „Magnum principium” ein. Mit dem Erlass regelt der Papst die im Kirchenrecht festgelegte Zuständigkeit für die Übersetzung liturgischer Texte. Die Neuerungen traten am 1. Oktober 2017 in Kraft, die Rechtstexte im entsprechenden Kanon des Kirchenrechts wurden entsprechend angepasst.

Ganz einfach erläutern
In dem Brief an Kardinal Sarah wolle der Papst einige Punkte des Schreibens „ganz einfach erläutern“ und „klarstellen“. So müsse man „eine klare Unterscheidung“ treffen zwischen der „recognitio“ – also der Überprüfung – und der „confirmatio“ – der Bestätigung. Es handle sich nicht um Synonyme oder „austauschbare Begriffe“. Damit sei klargestellt, dass eine „ältere Praxis“ nun definitiv geändert wurde.

Verantwortung der Bischofskonferenzen
Damit verbunden sei die Frage der Verantwortung der Bischofskonferenzen. Diese müssten jeweils „fideliter“ – also getreu – die Texte übersetzen. Was bisher Aufgabe des vatikanischen Dikasteriums war, werde den Bischofskonferenzen übertragen. Zur „confirmatio“, also der Bestätigung durch den Vatikan, braucht es deshalb künftig, wie Franziskus schreibt, keine „detaillierte Überprüfung Wort für Wort“ durch die Kongregation, außer bei offensichtlichen Fehlern. Diese sollten „den Bischöfen für ein weiteres Nachdenken ihrerseits angezeigt werden". Besondere Sorgfalt gelte hier den Eucharistischen Gebeten und den Sakramentsformeln.

Was die „recognitio“ betrifft, den anderen notwendigen Schritt im Verfahren der Anerkennung, gehe um eine „einfache Überprüfung“, ob die Übersetzung in Übereinstimmung „mit dem Kirchenrecht und in Einklang mit der Kirche“ steht. Es sei falsch, so Franziskus, wenn man die Übersetzung wichtiger liturgischer Texte wie Sakramentsformeln, Glaubensbekenntnis oder Vaterunser „von oben herab“ – also vom Dikasterium her – den Bischofskonferenzen „aufzwingen“ würde. Dies widerspreche dem Recht der Bischöfe, fügt der Papst an.

Kein einfacher formaler Akt
Die „confirmatio“ sei aber auch nicht als „einfacher formaler Akt“ zu verstehen. Selbstverständlich müsse der Heilige Stuhl vor einer Veröffentlichung den Text überprüfen, doch die schlussendlich Approbation falle dann wiederum der Bischofskonferenz zu.

Bitte an Kardinal Sarah
Der Papst beantwortete mit seinem Schreiben einen Brief des Kardinals an ihn vom 30. September, den Sarah mit einem als „Commentaire“ gekennzeichneten Text dem Papst sandte. Franziskus bedankte sich eingangs für Brief und Beilage. Gegen Ende seines Briefes weist der Papst darauf hin, dass der ihm von Sarah übermittelte „Commentaire“ in den vergangenen Wochen im Internet kursierte und dort - so Franziskus - fälschlicherweise dem Kardinal selbst zugeschrieben werde. Der Papst bat Kardinal Sarah zu veranlassen, dass die betreffenden Webseiten nun den päpstlichen „Erläuterungsbrief“ veröffentlichen. Auch soll der Präfekt der Liturgiekongregation den Brief des Papstes allen Bischofskonferenzen sowie allen Mitgliedern und Konsultoren der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zukommen lassen.

(rv 22.10.2017 mg)








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