2017-08-22 09:55:00

Chile: Abtreibung in bestimmten Fällen erlaubt


Das chilenische Verfassungsgericht hat das Abtreibungsverbot gelockert. Wie der Donaukurier berichtet, sind Schwangerschaftsabbrüche nun in drei Fällen erlaubt: Wenn der Fötus tödlich erkrankt, das Leben der Mutter gefährdet ist oder nach einer Vergewaltigung. Das Verfassungsgericht wies damit die Klage zweier rechter Parteien zurück, die die vom Parlament gebilligte Reform angefochten hatten.

Zwei Jahre lang war der Gesetzesentwurf in Arbeit; nun bedarf es noch der Unterschrift von Staatschefin Michelle Bachelet. Chile war bisher für eins der strengsten Abtreibungsverbote weltweit bekannt; 1990, im letzten Jahr der Militärdiktatur General Augusto Pinochets, wurde sogar die therapeutische Abtreibung bei nicht lebensfähigen Föten unter Strafe gestellt.

(donaukurier 22.08.2017 jm)








All the contents on this site are copyrighted ©.