2017-08-03 12:44:00

D: Vorgehen gegen Seenotretter widerspricht Völkerrecht


Italiens Vorgehen gegen Seenotrettungsorganisationen auf dem Mittelmeer verstößt gegen das Völkerrecht. Das zeigt nach Angaben der katholischen Nachrichtenagentur KNA ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Am Montag hatte Italien acht Nichtregierungsorganisationen, die Flüchtlinge aus Seenot retten, aufgefordert, einen Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Den fünf Verweigerern drohte das Innenministerium an, sie nicht mehr in italienische Häfen einreisen zu lassen. Das Schiff der deutschen NGO „Jugend Rettet“ wurde in der Nacht zu Mittwoch von der italienischen Küstenwache festgehalten und zur Kontrolle nach Lampedusa eskortiert. Die Staatsanwaltschaft im sizilianischen Trapani erhebe den Verdacht auf Beihilfe zur illegalen Einwanderung.

Laut dem Gutachten der Bundesregierung ist „die Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot als Ausdruck der Menschlichkeit tief verankert in der Jahrhunderte alten, maritimen Tradition und gilt gemeinhin als ungeschriebenes Völkergewohnheitsrecht“. Ob die Notlage durch die Personen „selbst und oder schuldhaft“ herbeigeführt wurde, sei irrelevant. Daher müsste zivilen Rettungsschiffen ein Nothafen angeboten werden und das Umsteigen von Flüchtlingen von einem Rettungsschiff auf ein anderes erlaubt bleiben, um die Geretteten so schnell wie möglich absetzen zu können. Der Verhaltenskodex habe „völkerrechtlich keine rechtsverbindliche Wirkung“.

(kna 03.08.2017 jm)

 








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