2017-07-30 08:00:00

Vatikan: Glutenfreie Hostien aus Weizen sind in Ordnung


Bischöfe müssen in ihren Diözesen dafür sorgen, dass die Hostien und der Messwein für die Eucharistie den Anforderungen entsprechen. Darauf hat kürzlich wieder die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hingewiesen, sie verschickte einen entsprechenden Rundbrief an die Diözesanbischöfe der Welt. Das Schreiben aus dem Vatikan sorgte mancherorts für Aufregung und bemerkenswerte Schlagzeilen, zum Beispiel dieser: „Papst Franziskus verbietet glutenfreie Hostien“. Allerdings sind komplett glutenfreie Hostien, die nicht aus Weizen bestehen, schon seit vielen Jahren als ungültige Materie erkannt, als die Glaubenskongregation ein entsprechendes Dokument veröffentlichte. Tatsächlich ruft der Rundbrief im Großen und Ganzen bloß die gültigen Normen in Erinnerung, erklärt im Gespräch mit uns der aus dem Erzbistum Köln stammenden Priester Michael Kahle, der im Vatikan an der Gottesdienstkongregation arbeitet:

„In regelmäßigen Abständen ist es wichtig, dass die Ortskirchen an die Vorgaben für die Feier der Liturgie erinnert werden. Dieser Brief ist nach mehr als zehn Jahren eine erneute Erinnerung an die Grundbestimmung hinsichtlich der Gültigkeit der Materie von Brot und Wein. Immer wieder, und das erreicht auch in schriftlicher Form die Kongregation, treten Fragen und Unklarheiten auf, welche Materie man verwenden kann. Überdies entstanden in den letzten Jahren neue Möglichkeiten für den Erwerb von Brot und Wein für die Eucharistie, die man nun etwa im Internet oder - beispielsweise in Italien - in Supermärkten kaufen kann. Die Grundfrage, die hinter dem Rundbrief steht, ist die: Wer garantiert, dass es sich wirklich um gültige Materie handelt?“

RV: Neu ist an dem Inhalt des Rundbriefs allenfalls der Hinweis auf Gen-Weizen, nicht?

„In Abschnitt 5 gibt es einen Hinweis darauf, dass genetisch veränderte Organismen als gültige Materie anzusehen sind. Das ist in der Tat ein neuer Erkenntnisstand, den die Kongregation einem Brief entnommen hat, den die Glaubenskongregation im Jahr 2013 an den damaligen Präfekten der Gottesdienstkongregation gesandt hat. Denn man muss grundsätzlich wissen: die Gottesdienstkongregation ist für die Einhaltung der Disziplin zuständig. Die Bestimmungen beispielsweise darüber, was gültige Materie ist und was nicht, fällt in die Zuständigkeit der Glaubenskongregation. Aus diesem Grund zitiert der Rundbrief auch mehrere Dokumente der Glaubenskongregation.“

RV: Was die Hostien anlangt, ist die Bestimmung folgendermaßen, wie auch im Rundbrief dargelegt: komplett glutenfreie Hostien, die nicht aus Weizen bestehen, sind ungültige Materie. Ein Minimum an Weizen und damit an Gluten muss in der Hostie vorhanden sein, damit sie gültige Materie ist. Inwiefern ergibt sich daraus eine Schwierigkeit für die sakramentale Betreuung von Gläubigen mit Weizenunverträglichkeit?

„Der Rundbrief richtet sich an die gesamte Weltkirche und kann von daher nicht auf die besonderen Situationen in einzelnen Gebieten eingehen. Wenn man nach Europa schaut, kann man etwa die Europäische Union mit ihren Verordnungen in den Blick nehmen. Diese definieren ein Lebensmittel dann als glutenfrei, wenn es pro 100 Gramm höchstens zwei Milligramm Gluten enthält. Mit anderen Worten, selbst Hostien mit dem Prädikat ,glutenfrei‘ enthalten einen kleinen Anteil an Gluten und sind damit gültige Materie. Die Priester mögen Gläubige, die an einer Weizenunverträglichkeit leiden, auf diese besondere Form der Hostien hinweisen. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Kommunion des Blutes Christi.“

RV: Was ist die wesentliche Absicht, die hinter dem Rundbrief steht?

„Es geht um die Erinnerung an die Bestimmungen für die Gültigkeit der Materie von Brot und Wein. Für die Sakramentenspendung ist es in der Eucharistie wesentlich, dass die Materie und die Worte der Konsekration durch den Priester gültig sind. Die Gottesdienstkongregation möchte mit dem Rundbrief die Bischöfe an ihre Verantwortung erinnern und durch die Bischöfe den Priestern und Herstellern und allen, die damit zu tun haben, die Grundbestimmungen in Erinnerung rufen. Denn es geht hier um nichts geringeres als um das Sakrament der Eucharistie, das der Herr seiner Kirche anvertraut hat und in dem die Mitteilung des Heils an die Gläubigen in der hl. Kommunion geschieht.“

(rv 30.07.2017 gs)








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