2017-07-18 13:17:00

EU: Gerichtshof prüft Sonderstellung der Kirchen


Zum ersten Mal verhandelt am Dienstag der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg darüber, ob es nach europäischen Recht eine Diskriminierung darstellt, wenn Bewerber bei einem kirchlichen Arbeitgeber wegen seiner Konfessionslosigkeit ausgeschlossen wird. Während das Bundesarbeitsgericht in Deutschland die Sonderstellung der Kirchen bereits in mehreren Urteilen bestätigte, ist das auf europäischer Ebene nicht der Fall.

Geklagt hat Vera Egenberger. Sie bewarb sich beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. auf eine Referentenstelle zur UN-Antirassismuskonvention. Die Ausschreibung enthielt unter anderem die Angabe, dass die „Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK angehörenden Kirche und die Identifikation mit dem diakonischen Auftrag“ vorausgesetzt werde. Die Konfession musste im Lebenslauf angegeben werden. Die Bewerbung von Egenberger war nach einer ersten Sichtung zwar noch im Auswahlverfahren verblieben. Zu einem Vorstellungsgespräch wurde sie aber nicht eingeladen.

Verstoß gegen die europäische Gleichbehandlungs-Richtlinie?

Egenberger ist der Auffassung, dass sie wegen ihrer Konfessionslosigkeit diskriminiert wurde. Sie sieht darin ein Verstoß gegen die europäische Gleichbehandlungs-Richtlinie, die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen müssen. Im Gegensatz zu einer Verordnung geben Richtlinien den Staaten die Möglichkeit, die EU-Vorgaben an nationale Gegebenheiten anzupassen. In Deutschland ist die Richtlinie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt.

An diesem Dienstag findet zunächst eine mündliche Verhandlung statt, bei der die Parteien ihre Argumente austauschen. Anschließend arbeitet ein Richter Empfehlungen aus, denen das Gericht folgen kann, aber nicht muss. Erst in einigen Monaten wird es ein Urteil geben.

(domradio 18.07.2017 mg)








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