2017-06-30 10:47:00

Entscheidung im Bundestag: „Das hat die Ehe nicht verdient“


Am Ende ging es ganz schnell: Homosexuelle Paare in Deutschland können künftig die Ehe schließen. Das entschied der Bundestag am Freitagmorgen in Berlin mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und mehreren Unions-Abgeordneten. Die Behandlung des aus dem Bundesrat kommenden Gesetzentwurfes musste erst noch in die Tagesordnung aufgenommen werden, nachdem die SPD gegen die Koalitions-Absprache das Thema noch vor der Sommerpause und der Bundestagswahl abgestimmt haben wollte. Gegen 9 Uhr morgens war die Abstimmung dann vorüber.

„Ich bedauere, dass der Gesetzgeber wesentliche Inhalte des Ehebegriffs aufgegeben hat, um ihn für gleichgeschlechtliche Partnerschaften passend zu machen“: So kommentierte der für Familie zuständige Bischof Heiner Koch die Entscheidung. Er bedauere, dass eine „differenzierte Wahrnehmung unterschiedlicher Partnerschaftsformen“ aufgegeben werde, „Differenzierung aber ist keine Diskriminierung“, so der Erzbischof von Berlin in einer Pressemeldung. Er verwies auf die Bedeutung von Ehe in der Verfassung Deutschlands, es sei um den Schutz und die Stärkung derer gegangen, die als Mutter und Vater Kindern das Leben schenken wollten. „Wird jetzt vor allem der Schutz von Beziehungen und die Übernahme gemeinsamer Verantwortung als Begründung für die Öffnung der Ehe vorgebracht, so bedeutet dies eine wesentliche inhaltliche Umgewichtung und eine Verwässerung des klassischen Ehebegriffs“, so Koch. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzgeber die Gestaltungsräume von Eheleuten beschneide, statt die Familien zu stärken; er nannte als Beispiel die in einigen Wahlprogrammen geforderte Streichung des Ehegattensplittings.

„Es ist traurig, dass das Rechtsinstitut Ehe in das Räderwerk politischen Taktierens geraten ist. Das hat die Ehe nicht verdient“, so Erzbischof Koch. Die Kirche werde sich nun verstärkt werbend für die „Lebenskraft des katholischen Eheverständnisses“ einsetzen, dieses bliebe durch die Entscheidung des Bundestags an diesem Freitag unberührt.

Voraussichtlich am 7. Juli befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist.

(pm/kna/rv 30.06.2017 ord)








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