2017-06-27 12:13:00

EU: Steuerbefreiungen für Kirchengebäude von Nutzung abhängig


Die Zulässigkeit von Steuerbefreiungen für Gebäude der katholischen Kirche hängt ganz von der jeweiligen Nutzung ab. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Werden etwa staatliche Beihilfen für wirtschaftliche Tätigkeiten gewährt, so sei das verboten, heißt es in dem Urteil des EuGH. Geklagt hatte eine religiöse Kongregation als Trägerin einer katholischen Schule nahe Madrid. Sie versuchte bislang erfolglos, knapp 24.000 Euro Kommunalsteuer auf Bauwerke, Einrichtungen und Baumaßnahmen erstattet zu bekommen.

(kap/kna 27.06.2017 mg)








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