2017-06-25 16:08:00

Italien: Kirche unterstützt neues Einbürgerungsrecht


Im Streit um ein neues italienisches Einbürgerungsrecht stellt sich die katholische Kirche hinter die Initiative der linksdemokratischen Regierung. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Gualtiero Bassetti, nannte laut der Zeitung „Avvenire“ vom Sonntag deren Gesetzesvorschlag „unterstützenswert“, nach dem ein in Italien geborenes Kind automatisch die italienische Staatsbürgerschaft erhalten soll, sofern sich zumindest ein Elternteil seit wenigstens fünf Jahren legal im Land aufhält. Bei Nicht-EU-Bürgern kommen als weitere Bedingungen angemessene wirtschaftliche Verhältnisse und Kenntnis des Italienischen hinzu.

Bassetti sagte der Zeitung, die Kirche sei „gewiss nicht erst seit heute“ für eine Integrationspolitik „im Interesse aller“, der Migranten und der Aufnahmegesellschaft. Der Gesellschaft müsse es wie der Kirche um den ganzen Menschen in jeder Lebenssituation gehen. Das „Ius soli“ – „Recht des Bodens“, also die Staatsbürgerschaft aufgrund des Geburtsortes – könne „Integration und Teilhabe, Gastfreundschaft und Förderung der menschlichen Person voranbringen“, so der Erzbischof von Perugia. Aufgabe der Politik sei es, Verantwortung und Aufnahmebereitschaft zu verbinden sowie „kulturelle Traditionen und neue Sensibilitäten zu schützen“.

Neben einem „gemäßigten Ius soli“ schlägt die regierende Demokratische Partei ein „Ius culturae“ – „Recht der Kultur“ – als Zugang zur Staatsbürgerschaft vor. Demnach sollen ausländische Kinder auch dann automatisch einen italienischen Pass erhalten, wenn sie vor ihrem zwölften Lebensjahr nach Italien gekommen sind und dort wenigstens fünf Jahre die Schule besucht haben. Auf Antrag soll die Staatsangehörigkeit ferner Jugendlichen ab zwölf Jahren gewährt werden können, wenn sie mindestens sechs Jahre in Italien leben und fünf Jahre Schule oder Berufsausbildung mit einem Abschluss absolviert haben.

(kap 25.06.2017 pr)








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