2017-05-30 14:22:00

Schweiz: Sudanese darf nicht ausgewiesen werden


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Eidgenossenschaft wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt. Konkret geht es um einen Fall eines seit seiner Schulzeit politisch aktiven Sudanesen. Dieser dürfe nicht in seine Heimat ausgewiesen werden. Die Schweiz habe mit einem entsprechenden Entscheid gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Der Mann war für die „Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit“ (Justice and Equality Movement, JEM) aktiv gewesen. Er sammelte im Sudan Geld für die Organisation, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzt. Als zwei seiner Kontaktmänner festgenommen worden waren, wurde auch er von den sudanesischen Behörden gesucht. In der Schweiz war der Mann weiterhin sehr aktiv.

Der Europäische Gerichtshof hält nun in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei davon auszugehen, dass der Mann an Leib und Leben gefährdet wäre, wenn man ihn in den Sudan ausweisen würde. Seine politischen Aktivitäten hätten wahrscheinlich die Aufmerksamkeit der Behörden auf ihn gelenkt.

Der Mann war im Juli 2012 in die Schweiz eingereist. Er stellte ein Asylgesuch, das vom Staatssekretariat für Migration jedoch abgelehnt wurde. Eine Beschwerde dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht ab. In einem zweiten Fall eines weiteren Sudanesen ist der Gerichtshof hingegen zum Schluss gekommen, dass keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt.

Gemäss Statistik der Schweizer Behörden befanden sich per Ende April 291 Personen aus dem Sudan im Asylprozess in der Schweiz. 116 davon wurden vorläufig aufgenommen, bei vier Personen wurde der Vollzug ausgesetzt. 

(kath.ch/nzz 30.05.2017 mg)








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