2017-05-06 07:30:00

Woche für das Leben: „Es gibt kein Recht auf ein Kind“


Technischer Fortschritt kann Fluch und Segen sein – das wird bei den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin deutlich. Hier werden heute eine ganze Reihe von Handlungs- und Behandlungsmöglichkeiten angeboten, „die auch Fragen aufwerfen und Bedenken auslösen“, gab Kardinal Reinhard Marx anlässlich der Ökumenischen Woche für das Leben zu bedenken: „Sei es, weil sie eine erhebliche Belastung für die Behandelten mit sich bringen, sei es, weil sie unter ethischer Perspektive Grenzen überschreiten, oder sei es, weil sie für die Betroffenen und nicht zuletzt für die weitere Entwicklung der Kinder unabsehbare Konsequenzen nach sich ziehen.“

Neue technische Möglichkeiten schaffen auch neues Leid

Regine Hölscher-Mulzer ist Referentin für Schwangerschaftsberatung beim Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) in Dortmund. Im Interview mit Radio Vatikan berichtet sie, dass heute viele Paare aufgrund des verzweifelten Wunsches nach einem Kind dazu bereit sind, sich dem technologisch-medizinischen Fortschritt völlig unterzuordnen: „Die Frau beziehungsweise die Paare, die bei uns in die Beratung kommen (und die Reproduktionsmedizin nutzen, Anm. d. Red.), stehen oft unter dem sehr großen Druck, auch all das, was medizinisch machbar ist, in Anspruch zu nehmen, weil es ja suggeriert, ein Kind zu bekommen – dass das auf nicht-natürlichem Weg geschieht, ist da gar kein Thema mehr.“

Hormontherapien mit starken Nebenwirkungen und die oft mehrfachen Implantationsversuche stellen nicht nur eine körperliche Belastung für die Betroffene dar. Auch psychologisch gesehen sei diese Phase für die Frau eine „Zeit des Bangens“ oder sogar Verlustes, etwa wenn es zur Fehlgeburt kommt. Das passiere häufig, werde aber kaum kommuniziert, kritisiert Hölscher-Mulzer: „Den Frauen wird suggeriert, sie können die Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen und mit einem Kind nach Hause gehen, aber das stimmt ja nicht. Letztendlich ist es so, dass bei In-Vitro-Fertilisation (IVF) nur maximal 20 Prozent der Frauen dann auch tatsächlich schwanger werden nach einem mehrfachen Versuch. Was das dann heißt für die Frau, für den Körper, für die Partnerschaft – das sind Fragen, mit denen sich Betroffene im Vorfeld auseinandersetzen sollen. Sonst ist es sehr schwierig und kann das Leid, was sie empfinden, nur noch mal vergrößern.“

Solches Leid lasse sich auch nicht einfach wegwischen, wenn die Frau dann beim nächsten Versuch doch schwanger würde, gibt die Expertin vom Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) weiter zu bedenken: „Das kann solche Auswirkungen haben, dass sie sich zum Beispiel gar nicht auf eine Bindung mit dem Kind einlassen kann. Wir wissen mittlerweile aus der Entwicklungspsychologie, dass diese Zeit aber sehr wichtig sein kann.“

Ethische Grenzsituationen vorher klarmachen

Dass Paare bereit seien, über Verluste, Ängste und intime Probleme mit einer dritten Person zu sprechen, sei allein schon „ein großer Schritt“ und positiv, hält Hölscher-Mulzer fest. Grundsätzlich gehe es in den Beratungen darum, einen geschützten Raum für die Betroffenen zu bieten und zugleich, etwa im Fall von Frauen, die Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen, alle Folgen und auch ethische Implikationen der Kinderwunschbehandlung beim Namen zu nennen: „Und da ist es wichtig für unsere Beraterinnen, dass sie sowohl den juristischen und medizinischen Hintergrund haben als natürlich auch die beraterischen Kompetenzen in diesen Krisensituationen, die Ratsuchenden so zu begleiten, dass sie eine informierte, eine verantwortete Entscheidung treffen können und möglichst den Druck, der von außen auf ihnen lastet, auch nochmal außen vor lassen können. (…) Wichtig ist, dass die Frauen eine informierte Entscheidung treffen, aber sie müssen sie selber treffen, und unsere Beratung ist in diesem Sinne auch ergebnisoffen.“

Das gelte auch im Fall möglicher Behinderungen, die heute immer früher festgestellt werden können. Die zahlreichen medizinischen Untersuchungen und ein technisierter Zugriff auf die Schwangerschaft verstellen hier oftmals die Möglichkeit, sich als werdende Eltern emotional und spirituell mit der Situation auseinandersetzen zu können. „Und da ist unsere Beratung dafür da, den Raum zu öffnen, dass die Frau oder das Paar in Ruhe auch überlegen kann, was bedeutet es denn jetzt, wenn ich eine bestimmte Untersuchung machen lasse, was heißt das denn, falls da ein positiver Befund dabei herauskommt, dass das Ungeborene Anzeichen einer Krankheit oder möglichen späteren Behinderung aufweist.“

Anhören, Grenzen aufzeigen, Trost spenden

Insgesamt ortet die Referentin der katholischen Beratungsstelle eine Schieflage im gesellschaftlichen Diskurs über ungewollte Kinderlosigkeit. Einerseits sei das Thema immer noch ein „Tabuthema“, auch im kirchlichen Bereich, findet Hölscher-Mulzer. So sei es etwa wünschenswert, dass das „Erfahrungswissen“, was aus der katholischen Beratungspraxis gewonnen werde, stärker „bis in die oberste verfasste Kirche“ vordringe. Hier gelte es, „Brücken zu schlagen“ und besser „gemeinsam Lobbyarbeit“ zu machen - für die Frauen und für den Schutz des Lebens: „Da können wir viel voneinander lernen und auch miteinander arbeiten.“

Andererseits entstehe mit den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin auf Seite von Menschen mit Kinderwunsch der Eindruck, ein Kind zu bekommen, sei „ein Recht“, was es einfach nur wahrzunehmen gelte. Hier müsse man dafür sensibilisieren, dass es selbst in einer „Welt, in der alles machbar scheint“, Grenzen anzuerkennen gilt: „Ich glaube, was ansteht, ist ein kritischer Diskurs innerhalb von Kirche und Gesellschaft, das Problembewusstsein bei den Menschen, die es betrifft, zu wecken, dass wir uns damit auseinandersetzen müssen: Es gibt kein Recht auf ein Kind.“

Hintergrund

Im Bereich der Reproduktionsmedizin verbietet das Embryonenschutzgesetz in Deutschland das Verwerfen überschüssiger entwicklungsfähiger Embryonen. Zulässig ist allerdings die Konservierung sogenannter „imprägnierter Eizellen“ – das sind Eizellen im sogenannten Vorkernstadium, also vor der Verschmelzung des mütterlichen und väterlichen Erbguts, die sich dann später zu Embryonen entwickeln und für eine Schwangerschaft verwendet werden können. Im Bereich der künstlichen Befruchtung werden heute in Deutschland in rund 125 Kinderwunschzentren nahezu 100.000 Behandlungen pro Jahr durchgeführt.

Die Schwangerschaftsberatung ist nur ein Fachbereich des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF). Die Beratungen folgen den ethischen Grundsätzen der katholischen Kirche und sind ergebnisoffen und auf Lebensschutz hin orientiert. Informiert wird dabei auf Wunsch auch über Möglichkeiten natürlicher Formen von Familienplanung. An der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung, die in Deutschland vor der Durchführung einer Abtreibung verpflichtend ist, ist der SKF nicht beteiligt.

Die Ökumenische Woche für das Leben, die an diesem Samstag endet, stand in diesem Jahr unter dem Motto „Kinderwunsch - Wunschkind - Designerbaby“.

(rv 05.05.2017 pr)

 

 








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