2017-04-19 12:52:00

D: Mehr Mitsprache bei kirchlichem Arbeitsrecht


In der Diözese Rottenburg-Stuttgart können Gewerkschaften jetzt erstmals beim Zustandekommen des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts auf Mitarbeiterseite mitwirken. So dürfen sie fortan einen Vertreter oder eine Vertreterin in die entsprechende Bistumskommission (Bistum-KODA) entsenden, wie aus einer Pressemeldung der Diözese Rottenburg-Stuttgart von diesem Mittwoch hervorgeht. 

Der Aufruf an mitwirkungswillige Gewerkschaften basiere auf einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012. Vor diesem Hintergrund habe der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Rahmen-Koda-Ordnung und eine Entsendeordnung beschlossen, heißt es. Diese sei anschließend für die Diözese Rottenburg-Stuttgart ausgearbeitet und jetzt von Bischof Fürst in Kraft gesetzt worden. 

Laut dem deutschen Grundgesetz dürfen die Kirchen ihre arbeitsvertraglichen Bestimmungen selbst aushandeln, was unter dem Stichwort des „Dritten Weges“ bekannt ist. Die Bistums-KODA ist für die Gestaltung und Weiterentwicklung des Arbeitsvertragsrechts in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und damit für rund 21.000 Beschäftigte zuständig.

(pm 17.04.2017 gbs) 








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