2017-04-15 11:24:00

Ö: Neues Versammlungsrecht betrifft auch Kirche


Die katholische Kirche in Österreich möchte eine Ausnahmestellung im reformierten Versammlungsrecht. In einem Entwurf des Gesetzes, das am 20. April im Innenausschuss des Parlaments verhandelt wird, heißt es, dass bei beabsichtigter Teilnahme eines Vertreters eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation Versammlungen eine Woche vorab gemeldet werden müssen. Das beträfe etwa den Nuntius, also den Botschafter des Papstes, und Vertreter weltweiter Kirchlicher Organisationen.

Das Generalsekretariat der Bischofskonferenz geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass Versammlungen mit kirchlichem Bezug von den Bestimmungen des Gesetzes ausgenommen sind. „Aus diesem Grund wäre die beabsichtigte Teilnahme von Vertretern des Heiligen Stuhls an einer Versammlung auch nicht anzeigepflichtig", heißt es wörtlich in der Stellungnahme. Sollte diese Ansicht allerdings nicht geteilt werden, so müssten im Gesetz enthaltene Ausnahmebestimmungen um Versammlungen mit kirchlichem Bezug erweitert werden. Sonst bestehe die Gefahr eines verfassungswidrigen Eingriffs in die Religionsfreiheit.

Geschaffen wurde die Reform, um Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker, konkret der türkischen Partei AKP, regeln zu können.

(kap 15.04.2017 ord)








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