2017-03-24 13:17:00

Österreich: Ganzkörperschleier "Symbol einer Gegenkultur"


Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) Österreichs hat ihre Forderung nach einem umfassenden Verbot der Ganzkörperverschleierung erneuert. Man sehe in der Vollverschleierung das „Symbol einer Gegenkultur, die religiöse Anweisungen und Traditionen vor rechtsstaatliche Grundsätze stellt“, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Resolution des Dachverbands mehrerer katholischer Laienorganisationen. „Es wäre deshalb fahrlässig und ein Zeichen falsch verstandener Toleranz, dieses Symbol ohne deutlichen Widerspruch zu akzeptieren“, wird darin festgehalten. Ein Verbot von Burka und Nikab sei „moralisch gerechtfertigt und rechtlich sinnvoll“, betonte AKV-Präsident Helmut Kukacka in einer Aussendung. Vollverschleierung im öffentlichen Raum könne „gesellschaftlich nicht akzeptiert“ werden.

Die Bischofskonferenz hatte nach ihrer jüngsten Vollversammlung in der vergangenen Woche mit Blick auf eine hiesige auch christlich geprägte „Kultur des offenen Gesichts“ betont, dass Vollverschleierung im öffentlichen Raum ein „gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten“ sei. Statt für ein wie von der Regierung angestrebtes allgemeines Verbot in der Öffentlichkeit sprachen sich die Bischöfe aber dafür aus, klar zu regeln, in welchen konkreten Fällen das Gesicht zu zeigen ist, beispielsweise in der Schule und im Gericht. Zugleich müsse gewährleistet sein, dass „niemand aus welchen Gründen auch immer zu einer verhüllenden Bekleidung gezwungen“ wird, „noch dazu, wenn sich dieser Zwang nur gegen Frauen richtet“, hielt die Bischofskonferenz in ihrer Erklärung fest.

Vollverschleierung widerspreche „der Menschenwürde und dem gesellschaftlichen Leitbild einer aufgeklärten Gesellschaft, für die eine offene Kommunikation Voraussetzung sei und in der Frauen als Menschen mit Gesichtern erkennbar sein müssen“, zitierte Kukacka aus der AKV-Resolution. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe ein Vollverschleierungsverbot für zulässig erklärt, denn „für das Miteinander sei es unerlässlich, dem anderen ins Gesicht schauen zu können“.

Insgesamt gehe es um eine gesellschaftspolitische Grundsatzfrage. Ganzkörperverschleierung sei „ein Zeichen eines politischen Islam, in dem Frauen zu gesichtslosen Menschen zweiter Klasse gestempelt würden“, so die AKV.

(kap 23.03.17 gbs) 








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