2017-03-14 09:45:00

D: Bischof Voderholzer regelt Seelsorge mit Wiederverheirateten


Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer ermöglicht in seiner Diözese wiederverheirateten Geschiedenen „in Grenzfällen“ den Zugang zur Kommunion. Das steht in einer Handreichung des Bischofs, die am Montag veröffentlicht wurde. Voraussetzung ist ein tiefgehendes Gespräch mit einem Seelsorger und die Klärung der persönlichen Lage am Kirchengericht. Voderholzer knüpft mit der Regelung nach eigener Darstellung an ein Hirtenwort seines Vorgängers an. Darin habe Bischof Gerhard Ludwig Müller, heute Präfekt der Glaubenskongregation, bereits 2003 auf diese Möglichkeit hingewiesen. Die Handreichung soll ein einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung des päpstlichen Schreibens „Amoris laetitia“ sichern.

Das ostbayerische Bistum setzt auf ein abgestuftes Verfahren: Die Seelsorger sollen alle Katholiken, die nach einer Scheidung in einer zweiten, zivilen Ehe leben, zur Teilnahme am kirchlichen Leben ermutigen. Kommt die Frage nach dem Sakramentenempfang auf, soll der Priester zunächst anbieten, die Gültigkeit der ersten Ehe von einem Kirchengericht prüfen zu lassen. Ist dies nicht möglich, etwa wegen Verfahrensproblemen (Zeugen verstorben, Beweise unauffindbar), kommt es auf eine Gewissensprüfung an.

Gelangt der Seelsorger im Gespräch mit den Betroffenen und unter Hinzuziehung eines Kirchengerichtsmitarbeiters „mit höchster moralischer Gewissheit“ zum Ergebnis, dass die erste Ehe ungültig war, kann die Kommunion erlaubt werden. Dies sei auch der Weg, den das Erzbistum Rom beschreite, teilte das Bistum mit.

Das Regensburger Papier unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Gewissensbildung. Dazu zähle auch, dass ein „objektiv irriges Gewissen“ respektiert werden müsse. Daher sei es im Bistum Regensburg „gut begründete Praxis“, Gläubige bei der Kommunion nicht abzuweisen. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit ihres Empfangs sollte der Seelsorger aber das Gespräch suchen.

 

(kna 14.03.2017 gs)








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