2017-02-28 10:27:00

Kanada: Keine Absolution für Sterbewillige


Keine Krankensalbung und auch kein christliches Begräbnis ist für Menschen vorgesehen, die in Kanada Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen. Das haben die Bischöfe der Provinz Alberta im Westen des Landes bekräftigt. Der assistierte Suizid ist in Kanada seit dem Sommer 2016 für sterbewillige Erwachsene legal. Als Reaktion darauf hatten die Bischöfe Leitlinien für Priester und Gemeinden zunächst auf Englisch veröffentlicht, nach denen die neue Praxis mit dem Sakrament der Krankensalbung und einem christlichen Begräbnis inkompatibel sei. Diese Leitlinien sind nun auch auf Französisch veröffentlicht worden.

Die Selbsttötung bleibe ein schwerer Angriff auf die menschliche Würde, halten die Bischöfe in ihrer Erklärung fest. Menschen, die einen ärztlichen Eingriff verlangten, um ihr Leben zu beenden, befänden sich in einem „objektiven Zustand der schweren Sünde“. Nur Reue und ein Abrücken von der Entscheidung zum assistierten Suizid könne zu einem Freispruch von dieser Sünde führen, schreiben sie weiter, andernfalls sei eine Absolution nicht möglich.

Die Legalisierung des assistierten Suizid durch medizinische Beihilfe gilt in Kanada für schwerkranke bzw. unheilbar kranke Erwachsene.

(rv 28.02.2017 pr)








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