2017-02-14 13:26:00

Vatikan: Amoris laetitia „respektiert“ die kirchliche Lehre


Franziskus‘ nachsynodales Schreiben Amoris laetitia respektiert die katholische Lehre. Zu diesem Schluss kommt Kardinal Francesco Coccopalmerio, der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, in einem Buch, das an diesem Dienstag im Vatikan präsentiert wurde. Der päpstliche „Justizminister“ nimmt sich in seinem Text das achte Kapitel von Amoris laetitia vor. Darin geht Papst Franziskus auf die kirchliche Begleitung wiederverheirateter Geschiedener und anderer Gläubiger in „irregulären“ Situation ein und erörtert die Frage, unter welchen (strengen) Bedingungen solche Gläubige wieder die Sakramente empfangen dürfen. Amoris laetitia enthalte, so schreibt Coccopalmerio in seinem Buch, „mit absoluter Klarheit alle Elemente“ der kirchlichen Ehelehre, und zwar „in voller Kohärenz und Treue zur traditionellen Kirchenlehre“. Die Exhortation bestätige wiederholt den „festen Willen, der kirchlichen Lehre zu Ehe und Familie treu zu bleiben“, hält der Kardinal fest. Coccopalmerios Buch mit dem italienischen Titel „Das achte Kapitel der post-synodalen apostolischen Exhortation Amoris laetitia“ erscheint im Vatikanverlag LEV, deren Direktor Giuseppe Costa es – allerdings in Abwesenheit des Autors - am Sitz von Radio Vatikan in Rom der Presse vorstellte.

„Lehre wird respektiert“

Es ist Zuspruch für das päpstliche Schreiben von hoher Stelle im Vatikan und ein Abwenden von Zweifeln daran, ob Amoris laetitia die kirchliche Lehre aufweiche: „Ich glaube, wir können mit sicherem und ruhigen Gewissen sagen, dass die Lehre in diesem Fall respektiert wird“, schreibt Coccopalmerio, der in seinem Buch Passagen aus Amoris laetitia aufgreift und analysiert. Der Kardinal bezieht sich hier auf einen Angelpunkt der Argumentation im postsynodalen Schreiben: auf die ehrliche Reue und den Vorsatz zur Änderung der eigenen „irregulären“ Lebenssituation auf Seiten jener Gläubiger, die sich um eine Zulassung zu den Sakramenten bemühen.

Wenn solche wiederverheiratete Geschiedene sich der eigenen „irregulären“ Situation bewusst sind und diese aufrichtig ändern möchten, könnten sie in Zukunft zu den Sakramenten zugelassen werden, stellt Kardinal Coccopalmerio klar – zunächst müsse aber eine „aufmerksame und glaubwürdige Unterscheidung (ihrer Situation, Anm.) von Seiten der kirchlichen Autorität“ stattfinden. Um sorgfältige Prüfung statt Beliebigkeit geht es: So schlägt der Kardinal in seinem Buch vor, in den Bistümern entsprechende Anlaufstellen einzurichten, die solche Einzelfälle untersuchen. Coccopalmerio spricht in diesem Zusammenhang sowohl von „Beratung“ für Betroffene als auch von einer „spezifischen Autorisierung“ durch den Bischof.

Neue Schuld vermeiden

Als Fallbeispiel nennt der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte die Lage einer Frau, die seit zehn Jahren mit einem verheirateten Mann zusammenlebt, der von seiner Frau mit drei kleinen Kindern verlassen wurde. Die neue Partnerin kümmere sich um den Mann, die Kinder sowie ein weiteres Kind, das aus der neuen Verbindung hervorging. Sie sei sich der eigenen irregulären Situation „voll bewusst“ und würde ihr Leben gern ändern, könne dies aber aufgrund der neuen Lebenslage nicht tun, ohne der neuen Familie großes Leid aufzubürden: „Diese Verbindung hinter sich zu lassen würde bedeuten, den schwerwiegenden Pflichten gegenüber Personen nicht nachzukommen, die an sich schuldlos sind. Es ist deshalb klar, dass dies nicht ,ohne eine neue Schuld‘ passieren könnte“, hält Kardinal Coccopalmerio in seinem Buch fest.

Die Unauflöslichkeit der Ehe gelte in diesem Fall nach wie vor, präzisiert Coccopalmerio: „Die Doktrin von der Unauflöslichkeit der Ehe ist in dem Fall respektiert, denn die Gläubigen (…) befinden sich in nicht-legitimen Verbindungen, genauer: sie können ohne Frage versichern, dass ihre Lage objektiv schwere Sünde bedeutet.“ Gleichwohl sei aber eben auch die „Doktrin der ehrlichen Reue“ gegeben, also die „notwendige Voraussetzung“, um das Sakrament der Beichte empfangen zu können. Fazit: der Weg wäre frei für eine Zulassung des genannten Paares zu Buße und später eventuell zur Kommunion, ihr Fall freilich müsse zuvor geprüft werden. 

Zweifel an Klarheit von Amoris laetitia

Kritiker hatten die Ausführungen im nachsynodalen Schreiben zum Thema wiederverheiratete Geschiedene als Aufweichung der katholischen Lehre bezeichnet. Offene Zweifel an dem Dokument hatten die vier Kardinäle Walter Brandmüller, Raymond L. Burke, Carlo Caffarra und Joachim Meisner angemeldet: In einem an den Papst adressierten, später veröffentlichten Brief mit dem Titel „Dubia“ – Zweifel – sprachen sie davon, das nachsynodale Schreiben erzeuge „Ungewissheit, Verwirrung und Verunsicherung“.

(rv/vatican insider 14.02.2017 pr)








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