2017-02-03 11:33:00

Schweiz: Kommunion „nicht subjektivem Entscheid überlassen“


Der Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene darf nicht der subjektiven Entscheidung überlassen werden. Das schreibt der Bischof von Chur, Vitus Huonder, in einem Brief an die Priester seiner Diözese vom Donnerstag. Bei der Frage nach der Zulassung zu den Sakramenten müsse man sich „auf objektive Gegebenheiten stützen können“, so der Schweizer. „Ausgangspunkt der Begleitung, Unterscheidung und Eingliederung muss die Heiligkeit des Ehebandes sein“, das schon von der Schöpfung her heilig sei. Das Bewusstsein „bezüglich dieser Wahrheit“ sei ein „dringender Auftrag unserer Zeit“, so Huonder.

Bei einer seelsorglichen Begleitung wiederverheiratet Geschiedener sei zunächst die Gültigkeit der kirchlich geschlossenen Ehe zu prüfen. Dies sei Aufgabe des Offizials und nicht des einzelnen Priesters. Eine „gescheiterte Verbindung“ müsse immer „menschlich und glaubensmäßig aufgearbeitet werden“, schreibt Huonder. Da der Papst „keine neuen gesetzlichen Regeln kanonischer Art“ vorsehe, sei die Bereitschaft „wie Bruder und Schwester miteinander zu leben“ Voraussetzung für eine Wiederzulassung. Diese Vorgabe entnimmt Huonder einem Schreiben von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981.

Die deutschen Bischöfe schreiben in einem Hirtenwort zu „Amoris laetita“, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, dass Geschiedene, die wiedergeheiratet haben, im Einzelfall zur Beichte und Kommunion zugelassen werden könnten. Eine solche Entscheidung dürfe aber nicht leichtfertig getroffen werden und brauche genaue Selbstprüfung sowie einen von einem Seelsorger begleiteten „Prozess der Entscheidungsfindung“.

(pm 03.02.2017 dh)








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