2017-02-02 11:50:00

D: Amoris Laetitia gibt keine generelle Regelungen aus


Die deutschen Bischöfe haben mit ihrem Hirtenwort zur apostolischen Exhortation Amoris Laetitia für Aufsehen gesorgt, zumindest wenn man die Berichte der deutschen Medien an diesem Donnerstag ansieht. Da wird etwa von tiefgreifenden Veränderungen beim Kommunionsempfang für wiederverheiratete Geschiedene gesprochen. Ist das wirklich so? Der Trierer Bischof Stefan Ackermann erläutert in einer Pressemitteilung, dass die Stellungnahme der Bischöfe sich zwar mit der möglichen Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten befasse. Dabei sei man aber eng am Papsttext geblieben. Franziskus hatte in seinem Dokument drei Aspekte hervorgehoben: „begleiten – unterscheiden – eingliedern“. Darum gehe es auch den deutschen Bischöfen bei den wiederverheirateten Geschiedenen, stellt Ackermann klar.

„Die Unauflöslichkeit der Ehe gehört zum unverzichtbaren Glaubensgut der Kirche. Amoris Laetitia lässt daran ebenso wenig Zweifel wie an der Notwendigkeit eines differenzierenden Blickes auf die jeweiligen Lebenssituationen der Menschen“, zitierte er aus dem Bischofsschreiben. Deshalb gebe Amoris Laetitia keine allgemein gültige Regelung aus oder sehe einen Automatismus vor in Richtung einer generellen Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten. „Amoris Laetitia spricht von sehr differenzierten Betrachtungen der jeweiligen Situationen; von Wegen, die geschieden-Wiederverheiratete begleitet von Seelsorgerinnen und Seelsorgern gehen können. Das fordert ein hohes Maß an Verantwortlichkeit, und am Ende des Weges kann die Entscheidung stehen, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen.“ Ackermann sieht hier in besonderem Maße das Gewissen aller Beteiligten gefragt. Den Priestern sowie den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral sollen hierzu Hilfen und Kriterien an die Hand gegeben werden.

Das Bistum Trier könne bereits auf ein reichhaltiges Angebot und viele Kompetenzen, etwa in den Familienbildungsstätten oder den Lebensberatungsstellen, zurückgreifen. Dennoch brauche es für eine erneuerte Ehe- und Familienpastoral auch Fortbildungen für die Priester und alle in der Seelsorge tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gerade im Bistum Trier lasse sich dabei sehr gut an die Beschlüsse der Diözesansynode anknüpfen, die sich ebenfalls mit der vielfältigen Lebenswirklichkeit von Familien auseinandergesetzt hat, so Ackermann.

(pm/rv 02.02.2017 mg)








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