2017-01-26 11:27:00

Belgien: Bischöfe begrüßen Urteil zur Leihmutterschaft


Die EU-Bischofskommission COMECE hat das jüngste Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Leihmutterschaft begrüßt. Das geht aus einer Stellungnahme vom Mittwochabend hervor. Das Urteil stellt klar, dass keine Verpflichtung zur Anerkennung der Elternschaft besteht, wenn es keine biologische Bindung gibt. Zudem bestätigte der Gerichtshof die ausschließliche Zuständigkeit des Nationalstaates, eine legale Eltern-Kind-Beziehung anzuerkennen. Die Bischofskommission wandte sich in ihrer Stellungnahme „gegen die Instrumentalisierung von Leihmüttern" und erinnerte an die „zentrale Bedeutung des Schutzes von Kindern gegen illegale Praktiken", die – wie vom Urteil anerkannt - zum Menschenhandel beitragen könnten.

Ein italienisches Paar hatte Klage eingereicht, weil die Behörden ihm das Sorgerecht für das in Leihmutterschaft geborene Kind entzogen hatten. Das Gericht wies die Klage ab. Die Zurücknahme des Sorgerechts sei rechtmäßig. Gründe dafür seien neben der fehlenden biologischen Verbindung des Paares zu dem Kind die kurze Spanne, die sie mit dem Kind verbrachten: der vorliegende Fall stelle kein „Familienleben" dar.

Leihmutterschaft ist in Italien verboten, weshalb das Paar eine Agentur in Russland beauftragt hatte. Nach der Geburt stellte sich heraus, dass der biologische Vater des Kindes auch nicht jener Mann ist, der Partner im Auftraggeber-Paar ist. Für die In-vitro-Fertilisation waren eine Eizelle und eine Spermazelle verwendet worden, die weder der Leihmutter noch dem italienischen Auftraggeber-Paar zuzuordnen waren.

(pm/echr 26.01.2017 jg)
 








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