2016-12-04 12:21:00

Polen/EU: Beanstandungen beim Demonstrationsrecht


Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat eine von Polens Unterhaus beschlossene Bevorzugung von staatlichen und religiösen Veranstaltungen im Demonstrationsrecht kritisiert. Das Gesetz schränke die Möglichkeit eines großen Teils der Bevölkerung unnötig ein, eine Demonstration abzuhalten, erklärte Nils Muiznieks am Freitagabend. Er forderte Polens Oberhaus, den Senat, auf, einer solchen Missachtung des in der Europäischen Menschenrechts-Charta verankerten Rechts auf Versammlungsfreiheit nicht zuzustimmen.

Das Unterhaus, der Sejm, hatte am Freitag mit den Stimmen der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) eine Änderung des Demonstrationsrechts verabschiedet. Demnach haben Versammlungen, die durch Organe der staatlichen Gewalt sowie von Kirchen und anderen Glaubensgemeinschaften organisiert würden, Vorrang vor allen anderen Kundgebungen, wenn sie zur gleichen Zeit am gleichen Ort stattfinden sollen.

(kna 04.12.2016 ord)








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