2016-11-03 13:15:00

D: „Kirchen sollten Arbeitsrecht überdenken"


Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ruft die Kirchen zu einer Weiterentwicklung ihres Arbeitsrechts auf. „Sie sollten an vielen Stellen einen toleranteren Umgang mit ihren Arbeitnehmern pflegen“, findet Maas. In einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) nannte der Minister am Donnerstag in Berlin als Beispiele die Frage der sexuellen Orientierung oder die Wiederheirat nach einer Scheidung. Es sei an der Zeit, die kulturellen Veränderungen in das Arbeitsrecht einfließen zu lassen, so Maas wörtlich. Maas betonte weiter, er spreche solche Themen auch an, wenn er mit Bischöfen rede. Als Katholik sei ihm dies ein besonderes Anliegen. Er sei selbst Ministrant gewesen und in katholischen Jugendverbänden sozialisiert worden.

Weiter sprach sich Justizminister Maas in dem Interview dafür aus, dass die Möglichkeiten, die das Grundgesetz den Religionsgemeinschaften biete, nicht nur den christlichen Kirchen offen stehe. Grundsätzlich könnten sie alle Religionsgemeinschaften nutzen. Damit der Staat Verträge schließen könne, müssten sich die Muslime aber noch besser mitgliedschaftlich organisieren.

Es gibt „keine Automatismen“ bei Kündigung

Kirchliche Mitarbeiter, die nach einer zivilen Scheidung erneut standesamtlich verheiratet sind, werden laut kirchlichem Arbeitsrecht mitnichten automatisch gekündigt. Dasselbe gilt für Mitarbeiter, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Die deutschen Bischöfe hatten sich in ihrem letzten Beschluss zum Thema ausdrücklich gegen solche „Automatismen“ gewandt. Laut einer Anpassung im kirchlichen Arbeitsrecht vom Mai vergangenen Jahres kann solchen Mitarbeitern nur „unter besonderen Umständen“ und „in Ausnahmefällen“ das Arbeitsverhältnis aufgekündigt werden – etwa wenn ihr Verhalten „objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen“, heißt es in der DBK-Erklärung vom 5. Mai 2015. Von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, „die pastoral, katechetisch, aufgrund einer Missio canonica oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung tätig sind“, wird den Anpassungen zufolge freilich eine besondere Loyalität zur katholischen Kirche erwartet: So können sie zum Beispiel nicht öffentlich „gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche“ eintreten, Abtreibung oder Fremdenhass propagieren. Solches als  „kirchenfeindlich“ eingestufte Verhalten wird vom Arbeitgeber nicht geduldet.

(kna/rv 03.11.2016 cs/pr)








All the contents on this site are copyrighted ©.