2016-08-19 14:25:00

Tschechien: Gegen Liberalisierung von Partnerschaftsgesetz


In der aktuellen Debatte um eine Novellierung des tschechischen Partnerschaftsgesetzes hat sich nun auch die katholische Kirche mit einer klaren Kritik an der geplanten Liberalisierung zu Wort gemeldet: Der in Folge eines Verfassungsgerichtsurteils von Ende Juni nun vom tschechischen Minister für Menschenrechte, Jiri Dienstbier, vorgelegte Gesetzesentwurf stelle eine „weitere Schwächung der Bedeutung der biologischen Elternschaft“ dar, heißt es in einer vom Prager Weihbischof Vaclav Maly unterzeichneten Stellungnahme. Das Modell einer auf Mann und Frau basierenden Familie bewähre sich „seit tausenden Jahren“ und sei wissenschaftlich belegt. Elternschaft dürfe daher nicht von ihrer „biologischen Grundlage“ getrennt werden.

Hintergrund der Kritik ist ein Urteil des tschechischen Verfassungsgerichtshofs, das nach einer Klage eines homosexuellen Mannes nun der Adoption durch homosexuelle Menschen in eingetragenen Partnerschaften den Weg ebnen soll. Der Mann, der in einer registrierten Partnerschaft lebt, hatte um die Aufnahme in eine Liste potenzieller Adoptivväter angesucht. Die zuständige Verwaltungsstelle und der Prager Magistrat lehnten dies unter Verweis auf die Gesetzeslage ab. Der Mann erstattete daraufhin Strafanzeige. Das zuständige Prager Stadtgericht rief in dieser Lage das Verfassungsgericht zu einer grundsätzlichen Klärung an. Dieses wiederum kippte die bisherige Bestimmung unter Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz.

(kap 19.08.2016 mg)








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