2016-07-22 14:44:00

D: Kein Gott in Schleswig Holstein


Schleswig-Holstein wird keinen Gottesbezug in seine Verfassung aufnehmen. Ein Vorschlag von 29 Abgeordneten aus allen sechs Fraktionen zur Änderung der schleswig-holsteinischen Verfassung verfehlte am Freitag im Kieler Landtag die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. 45 Stimmen gab es für den Antrag, 46 wären notwendig gewesen. Die beiden großen christlichen Kirchen äußerten sich enttäuscht.

In der Vorlage hatte es geheißen, die Verfassung schöpfe aus dem „kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas“ und aus den Werten, die sich aus dem „Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben“. Angefügt an den Gottesbezug war eine sogenannte Demutsformel, die die Unvollkommenheit menschlichen Handelns und die Kenntnis der eigenen Geschichte betont.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) und das Erzbistum Hamburg bedauern die Ablehnung eines Gottesbezuges in die schleswig-holsteinische Landesverfassung. Erzbischof Stefan Heße sagte: „Die Entscheidung finde ich sehr bedauerlich – insbesondere auch für die vielen zehntausend Menschen in Schleswig-Holstein, die die Volksinitiative unterstützt haben. Schade, dass ihr großes Anliegen von den Abgeordneten nicht umgesetzt worden ist.“ Er denke, dass „die zuletzt abgestimmte Kompromissformulierung die Weite hatte, alle einzubeziehen.“ Vor der Entscheidung des Parlaments habe er Respekt, so Heße.

 

(kna 22.07.2016 ord)








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