Nach langer Debatte hat sich die Unionsfraktion im Bundestag auf ein Verfahren
für Tests an Demenzkranken geeinigt. Das bestätigte am Mittwoch die Pressestelle der
Unionsfraktion in Berlin. Demnach soll Forschung an Demenzpatienten künftig dann erlaubt
sein, wenn Betroffene vorher im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte solchen Tests zugestimmt
und dies ausdrücklich in einer sogenannten Probandenverfügung dokumentiert haben.
Voraussetzung soll auch eine ärztliche Beratung sein. Das Dokument solle mit einer
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufbewahrt werden.
Demenzforscher verweisen darauf, dass sich Demenz im Krankheitsverlauf stark verändert.
Medizinische Erkenntnisse aus einer leichten Demenz ließen sich nicht auf spätere
Stadien der Erkrankung übertragen. Deshalb seien auch Tests an Menschen in späteren
Krankheitsstadien notwendig, um Medikamente und Verfahren entwickeln zu können - auch
wenn sie persönlich möglicherweise davon nicht mehr profitieren.
(kna 22.06.2016 mk)
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