2016-06-22 13:33:00

D: Tests an Demenzkranken erlaubt


Nach langer Debatte hat sich die Unionsfraktion im Bundestag auf ein Verfahren für Tests an Demenzkranken geeinigt. Das bestätigte am Mittwoch die Pressestelle der Unionsfraktion in Berlin. Demnach soll Forschung an Demenzpatienten künftig dann erlaubt sein, wenn Betroffene vorher im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte solchen Tests zugestimmt und dies ausdrücklich in einer sogenannten Probandenverfügung dokumentiert haben. Voraussetzung soll auch eine ärztliche Beratung sein. Das Dokument solle mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufbewahrt werden. 

Demenzforscher verweisen darauf, dass sich Demenz im Krankheitsverlauf stark verändert. Medizinische Erkenntnisse aus einer leichten Demenz ließen sich nicht auf spätere Stadien der Erkrankung übertragen. Deshalb seien auch Tests an Menschen in späteren Krankheitsstadien notwendig, um Medikamente und Verfahren entwickeln zu können - auch wenn sie persönlich möglicherweise davon nicht mehr profitieren.

(kna 22.06.2016 mk)








All the contents on this site are copyrighted ©.