2016-04-15 12:36:00

D: Kein Kopftuch-Recht für Berliner Lehrerin


Im Rechtsstreit um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist eine muslimische Lehramtsbewerberin in Berlin vorerst gescheitert. Am Donnerstag wies das Arbeitsgericht Berlin ihre Entschädigungsklage gegen das Land zurück, das sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt hatte. Gegen sein Urteil ließ das Gericht die Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts verstieß die Ablehnung der Klägerin in dem Bewerbungsverfahren nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Zur Begründung führte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz an. Es untersagt Lehrkräften an öffentlichen Schulen, religiös geprägte Kleidungsstücke zu tragen. Die Berliner Regelung widerspreche nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2015, so das Berliner Arbeitsgericht.

Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar ist. Das Berliner Arbeitsgericht führte an, dass diese Entscheidung auf Nordrhein-Westfalens Schulgesetz abgestellt gewesen sei. Im Unterschied dazu sehe die Berliner Regelung jedoch „keine gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vor.

Das Berliner Neutralitätsgesetz behandle alle Religionen gleich, urteilte das Arbeitsgericht. Außerdem gelte dessen Verbot religiöser Bekleidung nicht für die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Auch für die Klägerin sei es möglich, dort mit Kopftuch zu unterrichten. Ein Vertreter des Landes Berlin hatte ihr zu Beginn der Verhandlung eine Einstellung nur für berufliche Schulen angeboten. Die Klägerin lehnte dies ab.

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg kritisierte das Urteil. Die pauschale Annahme, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährde den Schulfrieden, habe mehr mit Vorurteilen zu tun als mit der Realität. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigten, dass die befürchteten Konflikte ausblieben. Der Türkische Bund sicherte der Klägerin seine weitere Unterstützung zu.

Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) begrüßte die Entscheidung. Sie bestätige die Rechtsauffassung des Senats zum Neutralitätsgesetz. Es sei eine faire und ausgewogene Lösung, die alle Religionen gleich behandle. „Das muss dann eben auch für das Kopftuch gelten."

(kap 15.04.2016 rs)








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