2016-03-30 08:59:00

D: Hilfeleistungen für Opfer sexueller Gewalt verlängert


Die Hilfsleistungen für Opfer von sexuellem Missbrauch im Kinder- oder Jugendalter werden verlängert. Mittel aus dem Ergänzenden Hilfesystem könnten auch über den 30. April 2016 hinaus beantragt werden, teilte der Fonds für sexuellen Missbrauchs am Dienstag in Berlin mit. Im vergangenen Sommer war bekannt geworden, dass die Hilfeleistungen nur zögerlich abgerufen wurden. Das Ergänzende Hilfesystem wurde infolge einer Empfehlung des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch eingerichtet und soll Betroffenen helfen, wenn etwa Krankenkassen Therapien nicht übernehmen. Dabei sichert zum einen ein Fonds Opfern aus dem familiären Bereich bis zu 10.000 Euro an Hilfsleistungen zu. Zum anderen werden Betroffene, die im institutionellen Bereich wie in Schulen missbraucht wurden, durch Kostenübernahme von Therapien unterstützt.

An dem vor rund zwei Jahren aufgelegten Fonds beteiligen sich der Bund mit 50 Millionen Euro sowie die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern mit 1,3 Millionen Euro und Bayern mit rund 7,6 Millionen Euro. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, kritisierte, dass die anderen Bundesländer keine Verantwortung übernähmen. Die Regierung habe 100 Millionen, je 50 von Bund und Ländern, zugesagt. „Die säumigen 14 Bundesländer müssen ebenfalls ihrer gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den tausendfachen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im familiären Bereich nachkommen“, so Rörig.

(kna 30.03.2016 ord)








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