2016-02-19 11:14:00

Caritas gegen die Abschiebung schwerkranker Menschen


Der Caritas-Generalsekretär, Georg Cremer, kritisiert die geplante Verschärfung der Abschiebepraxis in Bezug auf Erkrankungen, die der Bundestag am Freitag bei seinen Beratungen zu den Maßnahmen von Asylpaket II behandelt.

„Auch wenn die große Zahl der Flüchtlinge den Handlungsdruck der staatlichen Stellen deutlich erhöht, ist es nicht akzeptabel, Standarts im Asylverfahren in dieser Weise abzusenken“, so Cremer.  Zudem äußerte er weitere Bedenken, sollten die geplanten beschleunigten Verfahren umgesetzt werden: „Die betroffenen Menschen haben so gut wie keine Chance mehr auf eine angemessene Unterstützung und die Beratung durch Anwälte. In einer Frist von insgesamt zwei Wochen sind Rechte der Schutzsuchenden nicht wirklich durchsetzbar.“ Der Caritas-Chef sieht den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz für diese Gruppe damit stark gefährdet.

Aber auch gesundheitliche Belange müssen dabei berücksichtigt werden. Der Gesetzesentwurf des Bundestags sieht vor, dass eine gravierende Erkrankung von den Behörden nicht beachtet werden muss, wenn die Betroffenen die Frist für die Vorlage eines Attests versäumen. Selbst eine lebensbedrohliche Erkrankung stellt nur dann ein Abschiebehindernis dar, wenn sich die Krankheit durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde.

Der Deutsche Caritasverband wendet sich auch entschieden gegen die geplanten Änderungen beim Familiennachzug, der Ehepartner und minderjährigen Kinder. Die positive Wirkung eines Zusammenlebens in der Familie könne für die Integration in die Deutsche Gesellschaft laut Caritas nicht genutzt werden.

(pm 19.02.16 cb)








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