2015-09-09 10:09:00

D: Kein Schadenersatz für Bistum Limburg


Vom emeritierten Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, wird es keine Schadensersatzleistungen an das Bistum geben. Das hat die vatikanische Bischofskongregation im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat entschieden. Wie das Bistum Limburg mitteilt, wird dazu auch kein kirchenrechtliches Verfahren eröffnet. Dem apostolischen Administrator Weihbischof Manfred Grothe sei die Entscheidung des Heiligen Stuhles bei einem Treffen im Vatikan mitgeteilt worden, so die Pressemeldung.

Grothe und sein Ständiger Vertreter, Domkapitular Wolfgang Rösch, waren in der vergangenen Woche zu Gesprächen im Vatikan zu Gast und hatten über den Prozess der Aufarbeitung und Neuausrichtung der Diözese berichtet. Die Beratungen und Begegnungen insgesamt bewertet Grothe als „konstruktiv und zielführend“. Es gehe darum, gemeinsam so vorzugehen, dass ein neuer Bischof möglichst unbelastet in sein Amt einsteigen könne. Dies erfordere eine transparente und verlässliche Weiterarbeit sowie ausreichend Zeit. Deshalb stehe zurzeit noch nicht fest, wann die Diözese einen neuen Bischof bekomme.

Die Diözese Limburg bemüht sich hinsichtlich der Ruhestandsbezüge Tebartz-van Elsts um eine einvernehmliche Lösung mit dem Bischof, wie Diözesansprecher Stephan Schnelle auf Anfrageder Katholischen Nachrichtenagentur KNA sagte. Grothes Gespräche in Rom hätten Rechtssicherheit gebracht, so Schnelle. Auch wenn Tebartz-van Elst nun als „Delegat für Katechese" des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung eine neue Funktion habe und hierfür Gehalt beziehe, bleibe er emeritierter Bischof von Limburg. Insofern sei ihm die Diözese verpflichtet. 

Schnelle erinnerte daran, dass es eine Versorgungsregelung zwischen Diözese und Tebartz-van Elst gebe, die eine Anpassung seiner Ruhestandsbezüge für den Fall vorsehe, dass er anderweitige Einkünfte habe. In den Medien kursierende Annahmen, wonach Tebartz-van Elst derzeit ein Ruhegeld in Höhe von rund 7.000 Euro und ein Delegaten-Gehalt in Höhe von etwa 3.000 Euro bezieht, wollte Schnelle nicht kommentieren.

(pm/kna 09.09.2015 ord)








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