2015-09-08 14:50:00

Extra-Motu Proprio für Ostkirchen


Es waren gleich zwei Motu Propri des Papstes, die an diesem Dienstag im Vatikan vorgestellt wurden. Denn das katholische Kirchenrecht gibt es seit jeher in zwei Fassungen: eine für die lateinische Kirche und eine zweite für die mit Rom unierten Ostkirchen. Bei der Neuordnung der Ehenichtigkeitsprozesse hat Papst Franziskus diese historisch gewachsene Doppelung fortgeschrieben. Dies sei ein starkes ökumenisches Zeichen und stärke die katholische Kirche mit ihren zwei Lungen, erläutert der griechisch-katholische Bischof Dimitrios Salachas am Dienstag. Er gehörte ebenfalls der Kommission an, die Wege zur Reform der Eheprozesse erarbeitet hatte. 

„Bei uns sind über 90 Prozent gemischt-konfessionelle Ehen [zwischen katholischen und orthodoxen gläubigen, Anm.]. Ein orthodoxer Partner wartet doch bei einem Ehenichtigkeitsprozess nicht ab, bis die katholische Seite ihr Urteil abgibt, sondern geht gleich weg.“

Es sei deshalb wichtig, dass auch für die orthodoxe Seite Klarheit herrsche. Ein Problem seien jedoch die mangelnden Ressourcen der Bistümer und Kompetenzen der Diözesanmitarbeiter.

„Da hoffe ich sehr, dass die Herren in der Rota Romana nun in die Welt hinausgehen und sich ein konkretes Bild vor Ort machen. In Griechenland sind wir fünf Bischöfe, und ich bin der einzige, der Kirchenrecht studiert hat. Wir brauchen also konkrete Unterstützung aus Rom.“

Im Großen entspreche aber das Motur Proprio für die Ostkirchen der Version für die lateinische Kirche. Der Hauptunterschied betrifft die Rolle der bischöflichen Synode der entsprechenden Ostkirche, die dem Bischof beim Ehenichtigkeitsverfahren hilft.

(rv 08.09.2015 mg)








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