2015-07-29 12:56:00

D: Lesbische Leiterin eines Caritas-Horts darf bleiben


Vertragsauflösung hinfällig: Die lesbische Leiterin eines Caritas-Schülerhorts im oberbayerischen Holzkirchen bleibt auf ihrem Posten. Wie der Direktor des Münchner Diözesan-Caritasverbands, Hans Lindenberger, am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur mitteilte, wird die Frau nach einem schon länger geplanten Urlaub am 1. Dezember auf ihre Leitungsposition zurückkehren. Für eine zwischenzeitlich vereinbarte Trennung sei die Rechtsgrundlage entfallen.

Im April hatten sich beide Seiten auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Juli verständigt, nachdem die Erzieherin angekündigt hatte, eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit ihrer Freundin eingehen zu wollen. Nach dem damals geltenden katholischen Arbeitsrecht erschien der Caritas eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich. Der Fall war bei den betroffenen Eltern und den Landtagsgrünen auf massive Kritik gestoßen. Zum 1. August tritt im Erzbistum München und Freising wie in den meisten anderen Diözesen auch ein von den deutschen Bischöfen mit großer Mehrheit beschlossenes reformiertes Arbeitsrecht in Kraft. Demnach sind eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr als solche unvereinbar mit Leitungsfunktionen in katholischen Einrichtungen.

Der Sprecher des Erzbistums München und Freising, Bernhard Kellner, erklärte dazu, das neue Arbeitsrecht werde in der Erzdiözese zum 1. August umgesetzt. Auch künftig werde jeder Einzelfall geprüft, weil es keinen Kündigungsautomatismus gebe.

(kna 29.07.2015 no)








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