2015-07-02 10:30:00

D: Caritas gegen geschäftsmäßige Suizidbeihilfe


Caritas-Präsident Peter Neher wirbt für ein deutliches Verbot der  geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Eine solche Regelung sei dringend erforderlich, sagte Neher am Donnerstag mit Blick auf die zeitgleich stattfindende Bundestags-Debatte über ein Gesetz zur Sterbebegleitung. Dagegen sei eine Regelung für Ärzte und Pflegende nicht erforderlich. Die bisherige Praxis, Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten, habe sich bewährt. „Menschen in der letzten Lebensphase brauchen menschliche Zuwendung und eine gute medizinische Versorgung“, so Neher. Die zentrale Frage sei, durch welche Rahmenbedingungen eine angemessene Fürsorge am Lebensende gestaltet werden könne.

Der Bundestag hat am Donnerstag in Erster Lesung über mögliche Regelungen des assistierten Suizids debattiert. Dazu lagen vier Gesetzentwürfe von Abgeordnetengruppen vor. Bei dem ethisch brisanten Thema war der übliche Fraktionszwang aufgehoben. Die Vorlagen reichten von einem völligen Verbot der Beihilfe bis zur weitgehende Freigabe.

Eine nachdenkliche Debatte im Bundestag

In der nachdenklichen, bisweilen aber auch leidenschaftlichen zweistündigen Debatte ging es vor allem um eine Entscheidung zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens. Einig waren sich alle Redner, dass vor allem die Hospiz- und Palliativmedizin gestärkt werden müsse. Der Bundestag will im Herbst über eine Regelung entscheiden. Die Gesetzentwürfe wurden an die Ausschüsse überwiesen.

Die meisten Unterstützer fand bislang der Entwurf, der die organisierte Suizidbeihilfe verbieten will. Nach den Worten von Michael Brand (CDU) darf sie nicht zu einem regulären Angebot werden, so Brand. Sterbende sollten an der Hand und nicht durch die Hand helfender Menschen sterben. Der Antrag suche einen „Weg der Mitte“. Das Straffrecht könne nicht jeden Einzelfall lösen.

(kna 02.07.2015 sk)








All the contents on this site are copyrighted ©.