2015-04-26 13:19:00

D: Für Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht


Caritas-Präsident Peter Neher sieht Spielraum für Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht. Es gehe um eine Balance zwischen der nicht verhandelbaren Wertschätzung der katholischen Kirche für das Sakrament der Ehe und der Lebenswirklichkeit der Menschen, in der Ehen scheitern könnten, sagte Neher am Sonntag in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur in Freiburg. 

„Wir arbeiten ja an einer Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts, das dem Proprium der Sendung der Kirche und den individuellen  Lebensverläufen der Mitarbeiter gleichermaßen gerecht zu werden versucht“, fügte Neher hinzu. Der Chef des katholischen Wohlfahrtsverbandes betonte, die Kirche müsse glaubwürdig bleiben. Das kirchliche Profil einer Einrichtung zeige sich allerdings nicht nur in der Zugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Kirche und an deren persönlicher Lebensführung. „Es zeigt sich in der Zuwendung zu den Menschen, die Hilfe und Unterstützung  brauchen, in der Professionalität der Arbeit.“ 

Wichtig seien zudem die spirituellen Angebote für die Mitarbeiter und die christlichen Rituale, die den Ablauf in kirchlichen Einrichtungen prägen. „Wir setzen uns sehr intensiv mit der Frage auseinander, was Einrichtungen und was Mitarbeitende brauchen, um die Kirchlichkeit eines Dienstes und dessen geistliche Grundlagen erfahrbar zu machen.“

Die katholischen Bischöfe beraten am Montag bei ihrem Ständigen Rat in Würzburg über Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht, das sich vom Betriebsverfassungsgesetz deutlich unterscheidet. So wird von Kirchenmitarbeitern eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen auch im Privatleben erwartet. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten - etwa Kirchenaustritt, zweite Zivilehe nach Scheidung oder homosexuelle Lebensgemeinschaft - kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen. 

Die Bischöfe beraten unter anderem darüber, ob es eine Abstufung der Loyalitätspflichten je nach Nähe zum kirchlichen Verkündigungsauftrag geben kann. Die katholische Kirche ist mit 650.000 hauptamtlichen Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Rund 500.000 von ihnen sind bei einem Unternehmen der Caritas tätig, also in Beratungsdiensten, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder kirchlichen Krankenhäusern.

(kna 26.04.2015 sk)








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