2015-04-11 15:52:00

Missionare der Barmherzigkeit


Missionare der Barmherzigkeit will Papst Franziskus in der Fastenzeit 2016 aussenden, so schreibt er es in seiner Bulle. Es sollen Priester sein, die in den Pfarreien in eigenen Volksmissionen das Anliegen der Barmherzigkeit neu zum Thema machen. Es wird viel mit dem Sakrament der Versöhnung zu tun haben, das wird aus der Bulle des Papstes deutlich, er betont eigens dieses Sakrament der Barmherzigkeit, „Gott wird nie müde zu vergeben, er vergibt immer, er vergibt allen, wir werden nur müde, danach zu fragen“, betont der Papst immer wieder. Doch was sind diese Missionare der Barmherzigkeit?

Diese Missionare werden besondere Vollmachten bekommen, kündigt Franziskus in seiner Bulle an. Sie bekommen die Autorität, die Absolution von Sünden vorzunehmen, die im Normalfall dem apostolischen Stuhl vorbehalten sind. Denn nicht jeder Beichtvater darf alle Sünden lossprechen, einige sind zum Beispiel Bischöfen vorbehalten. Dazu gehört der Abfall vom Glauben oder Häresie. Andere wie Abtreibung sind zwar eigentlich den Bischöfen vorbehalten, aber in vielen Ländern haben die Bischöfe das an alle Priester delegiert.

Es gibt aber auch sogenannte Sünden, von denen nur der Papst einen lossprechen kann. Es sind seit 2010 sechs Taten, die nach Kirchenrecht eine Exkommunikation nach sich ziehen. Da ist zuerst die Verunehrung der Eucharistie (canon 1367 des Kirchenrechts): „Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält“, ziehe sich die Exkommunikation zu, so steht es im Kanonischen Recht. Zweitens gilt ein körperlicher Angriff auf den Papst als eines der Delikte (c 1370), die ebenfalls eine Exkommunikation nach sich zieht. Ein Priester ist automatisch dann exkommuniziert, wenn er eine beichtende Person losspricht, mit der er Geschlechtsverkehr hatte (1378). Nummer vier ist die unerlaubte Bischofsweihe (c 1382). Berühmtes Beispiel für diesen Kanon ist der Leiter der Piusbrüder, Bischof Marcel Lefebvre. Und fünftens ist der Bruch des Beichtsiegels aufgeführt (c 1388), also das Nennen von Sünder und Sünde. Damit ist das Beichtgeheimnis geschützt. 2010 kam in einigen Normen ein Vergehen hinzu, nämlich der Versuch einer Frau das Weihesakrament zu spenden. Diese Delikte werden, wo sie vorkommen, anonym vom Beichtvater nach Rom gemeldet, wo entschieden wird, ob die Lossprechung gegeben werden kann.

Im Alltag kommt keine dieser Sünden häufig vor, die Missionare der Nächstenliebe werden das Schwergewicht ihres Einsatzes also nicht unbedingt finden. Es zeigt aber deutlich die Absicht des Papstes, die Fülle der Barmherzigkeit zum Tragen lassen zu kommen, ohne Einschränkung, ohne Bedingungen und weiterführende Regelungen. Das Kirchenrecht setzt der Barmherzigkeit keine Grenze.

(rv 11.04.2015 ord)








All the contents on this site are copyrighted ©.