2015-03-30 12:32:00

Kurienkardinal: Ehenichtigkeitsprozesse künftig rascher


Im Vatikan kommt die Prüfung der Möglichkeiten, um Ehenichtigkeitsverfahren zu beschleunigen, zügig voran: Voraussichtlich bis Juni werden die beiden dafür eingesetzten Kommissionen ihre Ergebnisse dem Papst vorlegen. Das hat Kardinal Francesco Coccopalmerio, Präsident des vatikanischen Rates für Gesetzestexte, in Wien der Nachrichtenagentur kathpress erklärt. „Die Vorschläge werden der Bischofssynode zu Ehe und Familie im Herbst zur Verfügung stehen.“ Dass dann bereits eine Entscheidung folge, sei „sehr wahrscheinlich und auch notwendig.“ Der Kardinal äußerte sich am Rand eines Vortrags über das Kirchenrecht in Wien.

Für ein schnelleres Verfahren sei es etwa möglich, dass künftig nur noch eine Gerichtsinstanz ein Urteil treffen muss, stellte Coccopalmerio in Aussicht. Bislang muss jeder Fall mindestens zwei Instanzen durchlaufen - nämlich Diözesan und Metropolitangericht - und bedarf unter Umständen noch einer dritten Instanz - in der Regel der Rota Romana -, damit zwei gleichlautende Urteile vorliegen. Dass Nichtigkeitsprozesse bald einfacher werden, hat Papst Franziskus bereits mehrmals angekündigt. Die dabei häufige Bezeichnung als „Annullierung“ sei falsch, wie der Kardinal betonte: „Die Kirche kann eine geschlossene Ehe nicht lösen, sondern nur feststellen, dass sie ungültig ist und nie bestanden hat, wenn die Voraussetzungen dafür fehlten.“

Um bei den Voraussetzungen anzusetzen, bezeichnete es der Kurienkardinal als entscheidend, dass parallel auch mehr Augenmerk auf die Ehevorbereitung sowie auch die ständige Begleitung in den ersten Ehejahre gelegt werde; eine Intensivierung auf diesem Gebiet hatte bereits die außerordentliche Bischofssynode vergangenen Herbst gefordert. Coccopalmerio verwies darauf, dass in der konkreten Durchführung neben der Erstellung von Büchern und Unterlagen für die Katechese auch die vermehrte Einbindung von Laien sinnvoll sei: „Ältere Ehepaare können die Jüngeren begleiten.“

Lösung bei Wiederverheirateten „sicher möglich“

Für die im Herbst 2015 angesetzte Bischofssynode wünsche er, dass eine Möglichkeit für den Sakramentenempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gefunden werde, erklärte der Kardinal. Er selbst sei „hoffnungsvoll“, dass hier eine Lösung zustande komme, auch da diese aus Sicht des Kirchenrechtes „sicherlich möglich“ sei. Zum Bewahren von Ruhe mahnte er angesichts der verschiedenen Positionen unter den Synodalen und der schwierigen Konsensfindung. Die Bischofsversammlung sei doch vor allem ein geistiger Prozess: „Wir müssen um den Heiligen Geist beten.“

Die von Papst Franziskus im Umfeld der Synode immer wieder eingeforderte Barmherzigkeit sei kein Gegensatz zur Gerechtigkeit, so der Präsident des Rates für Gesetzestexte: Recht und Barmherzigkeit gehörten zusammen und seien nicht voneinander zu trennen. Barmherzigkeit rechtfertige ein fehlerhaftes Verhalten eines Menschen nicht, ermögliche jedoch, ihn anzunehmen. „Wahre Gerechtigkeit ist Liebe zu jenen, die etwas brauchen - also Barmherzigkeit“, erklärte der Kardinal. Allgemein enthalte jedes Gesetz eine Pflicht gegenüber anderen, welche ein Ausdruck der Liebe sein solle. Coccopalmerio: „Für das Kirchenrecht gilt das besonders.“

Codex-Neuformulierung bei Familie

Die von Coccopalmerio geleitete Kurienbehörde prüft alle dem Papst vorgelegten Gesetzestexte sowie auch die Rechtsvorschläge der anderen Dikasterien auf Übereinstimmung. Bereits mehrere Änderungen im Kirchenrecht seien im neuen Pontifikat - der Papst ist oberster Gesetzgeber der Kirche - angeregt worden, erklärte der Kardinal. So habe Franziskus gemeinsam mit der Bischofssynode eine Neuformulierung jenes Teils im kirchlichen Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici) in Gang gesetzt, der die Ehe behandelt; die künftige Formulierung werde expliziter als bisher auf die Familie Bezug nehmen, wobei hier Ergebnisse jedenfalls „nicht vor der Synode“ zu erwarten seien.

Weiterhin viel Zeit benötige die Kurienreform, auf die Papst Franziskus drängt: „Sie ist noch nicht gestartet, sondern weiterhin im Ideen- und Entwurfsstadium“, konstatierte Coccopalmerio. Die Diskussion rund um seinen eigenen Vorschlag, einen Kurienmoderator für die Koordination der verschiedenen vatikanischen Verwaltungsebenen einzurichten, sei „im Moment noch nicht beendet“, und er halte diese Figur weiterhin für notwendig, erklärte der Kardinal. Dass Funktionen eines Moderators nun offenbar im Staatssekretariat angesiedelt werden sollten, damit sei er einverstanden, so Coccopalmerio, „doch müssen die Aufgaben noch genauer präzisiert werden“.

(kap 30.03.2015 sk)








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