2014-12-28 12:35:00

Franziskus ermutigt kinderreiche Familien


Papst Franziskus hat kinderreiche Familien bestärkt und den italienischen Gesetzgeber dazu aufgefordert, mehr für sie zu tun. Die italienische Verfassung sehe eine besondere Aufmerksamkeit für kinderreiche Familien vor, das seien aber bloß schöne Worte, beklagte Franziskus vor etlichen Tausend solcher Familien, die er am Sonntagvormittag zum Fest der Heiligen Familie in der vatikanischen Audienzhalle empfing. „Ich wünsche mir also, auch angesichts der seit Jahren niedrigen Geburtenrate in Italien, mehr Aufmerksamkeit der Politik und der öffentlichen Verwaltung auf jeder Ebene, um solchen Familien die vorgesehene Unterstützung zu geben.“

Jede Familie sei eine Keimzelle der Gesellschaft, „doch die kinderreiche Familie ist eine reichere und vitalere Keimzelle, und der Staat hat jedes Interesse daran, in sie zu investieren“, formulierte Franziskus. Ausdrücklich ermutigte der Papst Zusammenschlüsse, die die Interessen großer Familien in der Politik unterstützen. Er zitierte Johannes Paul II. mit der Aussage, die Familien müssten im Bewusstsein wachsen, „Protagonisten der sogenannten Familienpolitik zu sein“. Überdies begrüßte Franziskus die „kirchlichen Bewegungen, in denen ihr kinderreiche Familien besonders stark vertreten und aktiv seid“.

Kindern tue es gut, mit Geschwistern aufzuwachsen, fuhr der Papst fort. Die Söhne und Töchter großer Familien seien „von Kindheit an mehr zu geschwisterlicher Gemeinschaft fähig“. „In einer Welt, die oft vom Egoismus gekennzeichnet ist, ist die kinderreiche Familie eine Schule der Solidarität und des Teilens; und diese Haltungen kommen der ganzen Gesellschaft zugute.“ Vertrauen, Unterstützung, Sicherheit, „glückliche Einfachheit“ und Freundschaft seien menschliche Qualitäten, die sich von ganz allein in der großen Familie lernen ließen, so der Papst. – Als kinderreich gilt eine Familie mit vier oder mehr Nachkommen. Die Zahl solcher Familien ist in ganz Europa in den vergangenen Jahrzehnten drastisch gesunken.

(rv 28.12.2014 gs)

 








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