2014-12-13 11:36:00

Frankreich: Nein zu Euthanasie


Ein Gesetzesvorschlag zum Umgang mit Sterbenden schließt Beihilfe zum Suizid und Euthanasie ausdrücklich aus. Stattdessen wird ein neues „Recht auf tiefe und anhaltende palliative Hilfe“ (sédation) in der Sterbephase eingeführt. Das bedeutet, dass einem Sterbenden ein Medikamenten-Cocktail verabreicht werden darf, der ihn bewußtlos werden lässt. Der Gesetzesvorschlag ist auf Initiative von Präsident Francois Hollande von zwei Abgeordneten, Alain Claeys von den Sozialisten (PS) und Jean Leonetti von den Rechtsbürgerlichen (UMP), erstellt worden; dabei ging es um den größtmöglichen Konsens.

 

Hollande erklärte am Freitag nach der Vorstellung des Textes, er wolle schon im Januar eine Parlamentsdebatte dazu. Einer seiner Berater sprach gegenüber ‚Le Monde’ von einem „starken Ergebnis“, das ein „Recht auf Sterben in Würde“ festschreibe. Der Bischofsvikar von Lille und Mediziner, Pater Bruno Cazin, sprach gegenüber Radio Vatikan von einem „Sieg“. Endlich wandere der Fokus von der Pflicht der Ärzte hinüber zu den Rechten der Kranken. Dass Euthanasie ausgeschlossen werde, sei zu begrüßen. Dennoch müsse man bei der Sterbephase eines Patienten auch künftig „an die Verantwortung der Mediziner appellieren“, so Cazin.

 

(rv/le monde 13.12.2014 sk)








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