2014-12-08 10:56:00

Pakistan: Krank in der Todeszelle


Asia Bibi ist schwer krank. Die Katholikin aus Pakistan, eine Mutter von fünf Kindern, ist seit fünf Jahren im Gefängnis, zum Tod verurteilt wegen Blasphemie. Seit einiger Zeit leidet sie unter hohem Fieber und starken Kopfschmerzen. Wenn das Oberste Gericht das Todesurteil gegen sie nicht aufhebt, muss sie mit ihrer Hinrichtung rechnen. Mobeen Shahid ist Pakistaner, er unterrichtet Islamisches Denken und Religion an der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom. Im RV-Interview sagt er:

„Asia Bibi geht es schon seit Jahren schlecht; dass sie so gut wie keine Möglichkeiten hat, ihre Familie einmal zu sehen, macht ihr sehr zu schaffen. Nicht nur das: Sie hat auch Angst davor, von einer ihrer Zellengenossinnen getötet zu werden. Darum ist sie physisch sehr schwach, und ihre Isolierung setzt ihr sehr zu.“

Shahid hat einen Verband pakistanischer Christen in Italien gegründet; er engagiert sich sehr für eine Entlassung Asia Bibis aus der Haft. Aus seiner Sicht besteht einige Hoffnung, dass das Oberste Gericht das Todesurteil annulliert.

„Ich muss schon sagen, diese Möglichkeit ist relativ groß. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass die Richter es in diesem Fall gar nicht so leicht haben – denn das Oberste Gericht ist in Islamabad, und in Islamabad befindet sich auch das Parlament, in dem fundamentalistische Gruppen vertreten sind. Diese Gruppen sind es, die eine fanatische Einstellung gegen Asia Bibi im Volk schüren. Es wird dem Richter, der den Fall behandelt, also schwerfall, sich vor dieser Aggression religiöser Gruppen zu schützen. Und es ist schwer vorstellbar, Asia Bibi freizulassen, wenn sie dann in Pakistan bleiben soll. Ihre Sicherheit wäre nicht gewährleistet, irgendjemand könnte sich berechtigt fühlen, sie zu töten. Ein religiöser Führer und Politiker aus Peshawar hat ja auch eine Geldprämie ausgesetzt für den, dem es gelingt, sie zu töten. Bei einer Freilassung von Asia Bibi bliebe die Fatwa gegen sie in Kraft; es ist nicht leicht, sie in Pakistan zu beschützen.“

(rv 08.12.2014 sk)








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