Die Hinterbliebenen der Mönche von Tibérihine sind ärgerlich darüber, dass die algerischen
Behörden weiterhin die Untersuchungen über den Tod der Mönche erschweren. Zwar durften
zwei französische Ermittler jetzt sterbliche Überreste – genauer gesagt: die abgeschlagenen
Köpfe – der Mönche untersuchen, doch erlaubten die Behörden keine Ausfuhr der entnommenen
DNA-Proben. Der Anwalt der Familien, Patrick Beaudouin, spricht von einer „furchtbaren
Enttäuschung bei den Familienangehörigen der Mönche“. Die Köpfe sind die einzigen
sterblichen Überreste, die man von den neun Ordensleuten nach ihrer Entführung durch
Islamisten 1996 gefunden hat. Die DNA-Proben sollten Hinweise darauf geben, ob die
Mönche tatsächlich von den Islamisten enthauptet wurden – so die offizielle Darstellung
der algerischen Regierung – oder ob sie nicht vielmehr bei einem Bombardement der
algerischen Luftwaffe ums Leben kamen. Nach dieser Version wären ihre Köpfe erst nachträglich
vom Körper abgetrennt worden.
Algerische Behörden geben an, das Strafgesetzbuch
des Landes lasse eine Ausfuhr der DNA-Proben nicht zu. Die französischen Ermittler
verweisen hingegen darauf, dass alle Proben doppelt genommen worden seien und deswegen
auch algerische Ermittler das identische Material in Händen hätten. Ausserdem verpflichte
ein französisch-algerisches Abkommen zur Zusammenarbeit in Strafermittlungen.
Die
aus Frankreich stammenden Trappistenmönche von Tibérihine hatten in den neunziger
Jahren trotz des blutigen Bürgerkriegs in Algerien ausgeharrt. Im März 1996 wurden
neun von ihnen von islamistischen Aufständischen aus dem Kloster verschleppt; nach
56 Tagen der Gefangenschaft wurden sie getötet, die genauen Umstände sind noch ungeklärt.
Der Kino-Erfolg „Von Menschen und Göttern“ machte ihre Geschichte weltweit bekannt.